Ab dem 30. April befreibar

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Der belgische Kinderschänder Marc Dutroux könnte theoretisch ab dem 30. April, nach dem Verbüßen von nur einem Drittel seiner Haftstrafe, auf freien Fuß gesetzt werden.

Vor etwas mehr als zwei Monaten hatte Marc Dutroux einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung eingereicht. Er wollte mit einer elektronischen Fußfessel auf freien Fuß gesetzt werden. Das Gericht verwarf jedoch seinen Antrag.

Jetzt könnte der Kinderschänder theoretisch aus dem Gefängnis entlassen werden. Das Strafvollzugsgericht hat angekündigt, sich im Laufe des Monats Mai oder Anfang Juni zusammensetzen zu wollen, um den Fall zu diskutieren. Ob Marc Dutroux aber wieder einen Antrag stellt ist im Moment noch nicht gewusst.

Kompliziertes Dossier

Die Freilassung von Dutroux ist kompliziert. Zum Beispiel seine soziale und berufliche Wiedereingliederung scheint fast unmöglich. Auch weiß man nicht, wo er wohnen soll. Vor allem besteht aber laut Psychologen die Gefahr, dass er rückfällig wird oder seinen überlebenden Opfern wieder nachstellt. Wenn Dutroux erneut eine Anfrage auf Haftentlassung einreicht, werden des Weiteren wieder kostspielige Sicherheitsmaßnahmen notwendig, gibt die belgische Polizeigewerkschaft zu bedenken.

Marc Dutroux könnte vom belgischen Justizsystem profitieren. Zwar wurden am 19. März die Regeln für die frühzeitige Haftentlassung strenger. Aber das neue Gesetz ist noch nicht für Dutroux anwendbar. Es werden ihm jedoch nur minimale Chancen für eine Haftverschonung eingeräumt. Für viel Kritik sorgte indes die Tatsache, dass er, wenn er aus der Haft entlassen würde, ohne Fußfessel auf freien Fuß gesetzt würde.