650 Jahre auf ein Urteil gewartet

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(dpa)

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Ein Schweizer Bauer muss nicht mehr für einen Mord Sühne leisten, der schon mehr als 650 Jahre zurückliegt. Ein Gericht gab ihm jetzt recht.

Der Mann hatte mit seinem Hof in Schänis die Verpflichtung geerbt, in einer Kirche ein „Ewiges Licht“ für ein Mordopfer zu unterhalten. Gegen die Kosten von etwa 60 Euro jährlich wehrte er sich juristisch. Mit Erfolg, wie ein Gericht im Kanton Glarus am Dienstag mitteilte.

Der einstige Besitzer des Hofes, Konrad Müller, soll um 1357 einen Heinrich Stucki getötet haben, berichtete das Gericht. Als Strafe, und um sich vor Rache zu schützen, stiftete der Mann der Kirche ein „Ewiges Licht“, für dessen Erhalt er verantwortlich war. Die „ewigdauernde Schuld“ sollte als Hypothek für immer auf dem Grundstück lasten. Werde ihr nicht mehr nachgekommen, sollte das Grundstück nach damaliger Vereinbarung an die Pfarrei gehen. Alle späteren Besitzer hielten sich daran und zahlten regelmäßig das Nussbaumöl für die Flamme.

Der Landwirt muss das nach dem Gerichtsbeschluss nun nicht mehr tun: Das Recht der Kirche sei spätestens nach der Umstrukturierung des Hypothekenwesens im Kanton Glarus (1849) verloschen, heißt es in der Begründung. Dennoch brennt das Licht in der Kirche Näfels für Heinrich Stucki weiter: Der Churer Bischof Vitus Huonder kündigte am Dienstag an, die Kosten zu übernehmen.