„Der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr zwischen Anwälten und Dritten fällt unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht“, sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). „Aus diesem Grund sowie aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit für alle Beteiligten ist eine zusammenfassende Stellungnahme erfolgt“, sagte der Rechtsanwalt. In seinem Interview mit ARD und ZDF hatte Wulff dagegen gesagt: „Ich geb‘ Ihnen gern die 400 Fragen, 400 Antworten.“
Wulffs Anwalt wies erneut die Darstellung der „Bild“-Zeitung zurück, der Präsident habe die Berichterstattung über die Affäre verhindern wollen. Mit seinem Anruf beim Chefredakteur des Blattes habe Wulff lediglich versucht, die Berichterstattung zu verschieben, versicherte Lehr.
Der Anwalt betonte zugleich, es sei die Entscheidung der „Bild“-Zeitung, ob sie die Mailboxnachricht veröffentlichen wolle oder nicht. Bislang hält das Blatt an der Linie fest, ohne Zustimmung des Bundespräsidenten diese Nachricht nicht zu veröffentlichen. Wulff hatte abgelehnt.
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