39 minderjährige Flüchtlinge verschwunden

39 minderjährige Flüchtlinge verschwunden
(Gregorio Borgia)

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Wie der Luxemburger Außenminister Jean Asselborn mitteilt, sind seit Januar 2016 insgesamt 39 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verschwunden.

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, der nach seiner Ankunft in Luxemburg einen Asylantrag stellt, wird nach dem Einreichen dieses Antrags von einem Verwalter begleitet, der dann prüft, ob die Einleitung eines Asylantrages opportun ist. Laut dem Bildungsministerium haben „in etwa“ 83 unbegleitete minderjährige Personen seit dem 1. Januar 2016 einen Asylantrag in Luxemburg gestellt. Dabei kam es in 39 Fällen zur Einleitung des Antrags.

Auffällig ist, dass laut dem Außenministerium von den 83 unbegleiteten Asylbewerbern 37 Minderjährige sofort nach dem Einreichen ihres Antrags und zwei Minderjährige nach der Einleitung ihres Asylantrags verschwunden sind. Von 15 nordafrikanischen minderjährigen Asylbewerbern seien sogar 13 verschwunden. Diese Zahlen gehen aus der Antwort von Außenminister Jean Asselborn auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Martine Mergen hervor.

Dublin-Verordnung greift nicht

Jean Asselborn geht davon aus, dass die verschwundenen Minderjährigen Luxemburg nur als Transitland angesehen haben. Ihr Ziel sei wohl ein anderer EU-Mitgliedstaat gewesen. Der Luxemburger Außenminister unterstreicht vor diesem Hintergrund, dass die sogenannte „Dublin-III-Verordnung“, laut der ein Flüchtling in dem Staat um Asyl bitten muss, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat, für unbegleitete minderjährige Asylbewerber nicht gelte.

Sie können demnach „ungehindert durch die EU-Mitgliedstaaten reisen“ und einen Asylantrag in dem von ihnen gewünschten Land stellen. Der Luxemburger Außenminister geht deshalb davon aus, dass sich einige Asylbewerber fälschlicherweise als minderjährig ausgeben.

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