31.000 müssen mit Mindestlohn leben

31.000 müssen mit Mindestlohn leben

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Zum 31. März 2010 erhielten 9,8 Prozent der Lohnempfänger (Staatsbeamte ausgeschlossen) den sozialen Mindestlohn in Luxemburg.

Die allermeisten dieser Angestellten arbeiten Vollzeit. Oft wird – besonders von offizieller Patronatsseite – dieser Mindestlohn als zu hoch bewertet.

Da Sinn und Zweck des sozialen Mindestlohnes der Schutz vor Armut arbeitender Menschen ist, untersuchte die CSL („Chambre des salariés“) nun, inwiefern er seine Rolle erfüllt.

Für eine einzelne Person beträgt die Armutsgrenze in Luxemburg 1.588 Euro netto (im Jahr 2009).

Das jährliche mittlere Einkommen für einen Mindestlohnempfänger betrug 2008 brutto 1.602,99 Euro; dies ergibt einen Nettobetrag von 1.373 Euro für einen Angestellten und 1.342 Euro für einen Arbeiter.

119 Prozent wären notwendig

Demnach wird ein alleinstehender Angestellter, der mit dem sozialen Mindestlohn entlohnt wird und keine anderen Einkommensquellen hat, als Risikokandidat für finanzielle Armut betrachtet.

Um diesem Risiko zu entkommen, müsste also ein Lohnempfänger, der zwölf Monate im Jahr arbeitet und keine steuerlichen Absatzmöglichkeiten hat, 119 Prozent des Mindestlohnes erhalten.

Anders ausgedrückt müsste der soziale Mindestlohn laut Berechnungen der Salariatskammer 20 Prozent höher als 2008 liegen, im Gegensatz zu der Situation in Belgien oder in Frankreich (vergl. Grafik).

In diesen beiden Nachbarländern Luxemburgs erhalten Mindestlohnempfänger, die ein ganzes Jahr lang Vollzeit arbeiten, ein Bruttoeinkommen, das 38 bzw. 34 Prozent über den dort gültigen Armutsgrenzen liegen.

Das Risiko, arm zu werden, liegt in Belgien bei 61 Prozent des Einkommens in Luxemburg und in Frankreich bei 62 Prozent.

Niedrigere Armutsgrenzen

Die Mindestlöhne betragen in den beiden erwähnten Ländern 83 bzw. bei 82 Prozent des entsprechenden Lohnes im Großherzogtum. Die Hypothese gestellt, dass ein Luxemburger Angestellter im Jahr 2008 zweimal den sozialen Mindestlohn verdiente und dessen Arbeitsplatz weniger als vier Kilometer von seinem Wohnort entfernt war und der verheiratet war und zwei Kinder unter 14 Jahren hatte, so wäre sein Einkommen nicht ausreichend gewesen, um dem Armutsrisiko zu entkommen.

Lediglich die sozialen Transfers würden ihn vor Armut schützen, wenn ein Kind jünger als sechs Jahre und das andere wenigstens zwölf Jahre alt gewesen wäre.

Eine andere Möglichkeit für den Mindestlohnempfänger, um dem Armutsrisiko zu entkommen, wären zwei Kinder, die älter als sechs Jahre gewesen wären.

Kein Schutz vor Armut

Demnach schützt der soziale Mindestlohn sowohl in Belgien als auch in Frankreich vor dem Risiko der Armut, während dies in Luxemburg nicht der Fall ist.

In Luxemburg, so die CSL, müssten entsprechende soziale Transfers in Anspruch genommen werden, um diesem Risiko zu entkommen.