300 Euro für 1,56 Quadratmeter-Wohnung

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Weil ein Mieter jahrelang für ein Mini-Zimmer in Paris mit einer Wohnfläche von nur 1,56 Quadratmetern über 300 Euro pro Monat zahlen musste, sind dem Mann 11.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden.

Ein Mieter zahlte jahrelang über 300 Euro für eine 1,56 Quadratmeter-Wohnung in Paris. Nun verurteilte ein Gericht die Vermieterin und eine Immobilienagentur am Montag zur Zahlung der Summe von 11.000 Euro an den Ex-Mieter.

In dem fraglichen Zimmer, in dem der Mieter 15 Jahre lang ausharrte, gab es weder Dusche noch Toilette, sondern nur ein kleines Waschbecken. Die Grundfläche betrug vier Quadratmeter, wegen der Dachschrägen werden aber nur 1,56 Quadratmeter als Wohnfläche berechnet.

„Trauriger Rekord“

Die Anwältin des Ex-Mieters hatte bei der Anhörung im Oktober von einem „traurigen Rekord“ gesprochen und die Rückzahlung von fünf Jahren Miete – etwa 19.000 Euro – und 5000 Euro Schadenersatz gefordert. Die Wohnung sei eine „Besenkammer“ gewesen, sagte Samuel Mouchard von der Stiftung Abbé Pierre, die sich für Menschen in Wohnungsnot einsetzt.

Die Eigentümerin räumte einen „Fehler“ ein. Die Immobilienagentur, die die Wohnung vermittelt hatte, wies dagegen jede Verantwortung mit dem Hinweis zurück, sie habe die Wohnfläche nicht gekannt.

Das Gericht befand hingegen, eine Agentur müsse überprüfen, ob die Vermietung den Vorschriften entspricht. Laut einem Dekret aus dem Jahr 2002 müssen in Frankreich vermietete Zimmer eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmetern bei einer Höhe von 2,20 Meter haben. Inzwischen lebt der Ex-Mieter in einer 40 Quadratmeter großen Sozialwohnung, die er als „riesig“ empfindet.