16 Jahre Gefängnis gefordert

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(dpa)

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Im Berufungsprozess um den Überfall auf das Casino in Mondorf vom 5. März des Jahres 2011 fordert die Staatsanwaltschaft 16 Jahre Haft gegen zwei Männer.

Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch ergriff die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft das Wort: „In dieser Affäre gibt es zahlreiche Indizien, die zusammenpassen. Das kann einfach kein Zufall sein.“ Anlässlich der ersten Vernehmung bei der Polizei, was den Überfall auf das Casino in Mondorf angeht, hatte J. angegeben, nicht zu wissen, wo sich Luxemburg befindet. Auch gaben sowohl M. als auch J. an, sich nicht zu kennen.

Die Generalstaatsanwaltschaft sah dies allerdings anders: „Sie müssen sich kennen, denn die entdeckten Spuren deuten eindeutig darauf hin.“ Die Generalstaatsanwältin unterstrich ebenfalls, dass J. bereits mehrere Male vorbestraft sei. Vor allem in der Schweiz und in Frankreich wurde J. wegen Diebstahls mit Gewalttätigkeiten verurteilt.

Keine eindeutigen Beweise

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich hinter den Tätern eine Bande von rund 20 Personen versteckt, die für mehrere Überfälle auf Casinos quer durch Europa verantwortlich ist. J. wird vorgeworfen, der Haupttäter beim Überfall am 5. März 2011 gegen 2.00 Uhr nachts gewesen zu sein. Der Verteidiger von M., Me Paul Minden, unterstrich, dass keine eindeutigen Beweise gegen seinen Mandanten vorliegen würden.

Beim Überfall konnten die Täter 85.000 Euro erbeuten. Von M. wurden am Tatort keine DNA-Spuren gefunden. Fakt ist, dass bei einer Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Brüssel DNA-Spuren von beiden Angeklagten in einem Auto gefunden wurden, das als Fluchtfahrzeug bei einem anderen Überfall genutzt worden war. Zudem waren an dem Fahrzeug luxemburgische Nummernschilder angebracht, die kurz vor dem Überfall auf das Casino in Bettemburg geklaut worden waren.

Der Angeklagte M. wollte sich sowohl in erster als auch in zweiter Instanz nicht zu den DNA-Spuren und zur Fahrzeugkontrolle äußern. Die Generalstaatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von 16 Jahren sowohl gegen J. als auch gegen M.

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