/ Rundfahrt
Das ist ein starkes Stück. Und da müssen unbedingt von den Gemeindeverantwortlichen Zuständigkeitsbereiche klar definiert werden. Es kann nicht sein, dass in einem solchen Fall ein Busfahrer und das Begleitpersonal (die sich sicherlich viel Mühe geben) für diese Kinder zuständig sind.
Auch ist es für Kinder und Fahrer kein Genuss, durch die Gemeinde mit ihren hoffnungslos verstopften Straßen zu fahren. Von den möglichen Gefahren und den Konsequenzen im Falle eines Unfalls mal ganz abgesehen.
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