LEITARTIKEL: Vitrine für das Ehrenamt?

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„Freizeit unentgeltlich zur Verfügung stellen“: eine mögliche Definition des ehrenamtlichen Engagements, benutzt an dieser Stelle bereits am vergangenen 16. April./ Claude Clemens

 Damals ging es um Sport und „chèques-service“.
Da die Ausführungsbestimmungen der sogenannten Dienstleistungsschecks im Bereich der Sportvereine nun feststehen, kann man getrost festhalten, dass diese staatliche Beihilfe für die Vereine keinesfalls eine regelrechte „Bezahlung“ darstellt, im Gegenteil: Die 405 möglichen Euro pro Kind müssen regelrecht „verdient“ werden. Und zwar in dem Sinne, dass Eltern von Mitglieder-Kindern überzeugt werden müssen, dass der Verein und das von ihm und seinen freiwilligen Helfern zur Verfügung gestellte „Service-Paket“ diese Summe „wert“ ist.
Um beim Geld zu bleiben: Irgendwelche etwaigen Steuererleichterungen für ehrenamtliche Tätigkeit sind noch nicht am Horizont zu erblicken. Einen Silberstreif erblickt das Benevolat auch nicht, höchstens dunkle Wolken in Gestalt des neuen Asbl.-Gesetzes. Eine Reihe von gemeinnützigen Organisationen lief schon Sturm dagegen, und auch der „avis“ des Nationalen Olympischen Komitees COSL ist in Arbeit.
Ohne zu wissen, wie dieser ausfällt, kann man davon ausgehen, dass er viele Kritikpunkte mit dem Standpunkt von ASTI, Méco, UGDA und Co. teilen wird. Um weiter beim Geld zu bleiben, seien stellvertretend nur zwei genannt: die externe Kassenkontrolle und die MindestDotierungen von Stiftungen. Von 250.000 Euro kann die „Fondation Josy Barthel“ gelinde gesagt wohl nur träumen …
Bleibt es in diesem Gesetz bei der Tatsache, dass Asbl. gleich Asbl. ist, d.h. vom großen COSL bis zum allerkleinsten seiner Mitgliedsvereine, werden viele (Sport)-Vereine auf der Strecke bleiben. Scheinbar ist die Kritik aber schon an der richtigen Stelle angekommen.

Vorteile

Auf der Strecke bleiben kann ein Verein aber nicht nur wegen Geld, sondern auch wegen Verantwortung. Ob irgendwann ein Luxemburger Verein noch einmal eine Rallye organisieren wird, ist nach den rezenten Urteilen wohl äußerst fraglich. Denn beim Motorsport ist immer ein gewisses Risiko vorhanden. Ganz anders ist die Situation z.B. im Fall des im Jahr 2008 während eines Trainings tödlich verunglückten jugendlichen Fußballspielers der Ettelbrücker Etzella. Auch hier wird eines Tages ein Gericht Verantwortlichkeiten zu klären haben. Auch hier spielt übrigens das Asbl.-Gesetz eine Rolle. Ist ein Verein einfach nur ein Verein, keine Asbl., ist gleich mal der Präsident persönlich haftbar im Falle einer Klage. Eine „Association sans but lucratif“ zu sein hat also – bis jetzt – eine Reihe von Vorteilen.
Vorteile bringen auch die zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen – ob im Sport oder sonst wo. Und zwar Vorteile für die Gesellschaft, in der sie leben. Sport ist allgemein wichtig für die Gesundheit, für die motorische Entwicklung der Kinder, für Integration; um zu Lernen, in einer Gruppe zu funktionieren, Regeln zu beachten und andere zu respektieren.
Durchaus unterstützenswert, nicht wahr? Gesellschaftspolitisch gesehen … Wobei das Wort Politik hier vielleicht nicht unbedingt gut ankommt, denn oft fühlen sich ehrenamtlich tätige Menschen von der Politik etwas links liegen gelassen. Jüngstes Beispiel ist besagter Entwurf für das neue Asbl.-Gesetz, das für viele „Veräinsmënschen“ ganz einfach an der Realität vorbeigeht.
Aber es besteht noch Hoffnung auf Besserung. Das Luxemburger „Département ministériel des sports“ hat eine neue Aktion initiiert, mit welcher der „bénévole sportif de lannée“ gekürt werden soll. Eine Vitrine für das Ehrenamt? Hoffentlich, denn bis jetzt wird die Info eher verschämt auf der Internetseite www.sports.lu „versteckt“.

cclemens@tageblatt.lu