Geben und Nehmen

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Die Luxemburger Gesetzgebung ist klar: Wer sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat, kommt de facto, wenn alle medizinischen Bedingungen erfüllt sind, als postmortaler Organspender in Frage./FRANÇOIS BESCH

fbesch@tageblatt.lu 
  
Die Tatsache, dass in diesem Jahr bislang dennoch kein einziger Organspender im Großherzogtum ausfindig gemacht
werden konnte, ist also vor allem auf ein gesellschaftliches Problem zurückzuführen.
Viel zu oft ist es so, dass die Familienangehörigen potenzieller Spender ihre Einwilligung zur Organentnahme nicht geben wollen. Nicht selten aus einem recht naiven Grund: Viele Gläubige sind auch im dritten Jahrtausend nach Christi Geburt noch der Ansicht, dass die Wiederauferstehung nur mit unversehrtem Leib möglich sei …
Ein religiöser Aberglaube, der weitreichende Folgen hat! Es ist nämlich so, dass aus den übrigen Ländern der „Eurotransplant“-Zone nur dann Spenderorgane nach Luxemburg gelangen, wenn auch solche aus dem Großherzogtum kommen. Ein Geben und Nehmen halt.
Noch bis morgen findet hierzulande die „Semaine du don d’organes“ statt (siehe auch Seite 26 und 27). Mit Sensibilisierungsaktionen möchte das Gesundheitsministerium die Menschen dazu bewegen, auch im Tod noch Leben zu schenken.