KommentarGefängnis wegen islamistischer Propaganda

Kommentar / Gefängnis wegen islamistischer Propaganda
Der Koran lässt viele Interpretationen zu. Mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt haben aber die allerwenigsten Muslime etwas am Hut. Foto: AFP/Atta Kenare

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Macht das Gefängnis aus Verurteilten bessere Menschen?

Es geht um zwei junge, in Luxemburg lebende Personen, die sich ausgiebig mit der islamistischen Ideologie beschäftigt haben. Gestern wurden sie in erster Instanz vom Bezirksgericht Luxemburg verurteilt. Zweifel ob der Strafe sind angebracht.

Ja, die beiden haben es bunt getrieben. Allerdings „nur“ in Worten oder Bildern. Sie haben niemanden betrogen, ausgeraubt oder getötet. Sie haben auch nie direkt zu solchen Straftaten aufgerufen. Allerdings, so hieß es vor Gericht, könnten ihre Worte missverstanden werden. Als Werbung für den Islamischen Staat, vor allem aber als Aufruf zu Hass und Gewalt.

Schreibtischtäter sind keine Unschuldslämmer. Es sind oft feige, unter Umständen naive Brandstifter, auf die sich andere berufen, wenn sie zu schlimmeren Taten schreiten. Deshalb muss man sie zur Rechenschaft ziehen. Doch – und damit sind wir wieder bei unserer Eingangsfrage – muss man sie deshalb ins Gefängnis stecken?

Der junge Mann, um den es hier geht, scheint in der Erziehungsanstalt in Dreiborn in Kontakt mit dem Islam gekommen zu sein, die junge Frau durch Ungerechtigkeiten, die ihr in ihrem Leben widerfahren sind.

Das Gefängnis wird ihrer beiden Sicht der Dinge kaum ändern. Jene, die am Gericht über die Form der Strafe entscheiden, sollten sich dessen bewusst sein. Bewährungsstrafen sollten streng, aber pädagogisch sinnvoll sein. Alles andere trägt zu einer weiteren Radikalisierung bei.

Das junge verurteilte muslimische Ehepaar hat auch ein Kind. Was geschieht nun mit dem?