/ Erzwungene Besinnung

(dpa-Archiv)
Wie das Death Penalty Information Center (DPIC) gestern mitteilte, ist die Marke von 40 Hinrichtungen erst zum zweiten Mal in 19 Jahren unterboten worden. Wer allerdings genauer hinsieht, erkennt, dass der Rückgang der Vollstreckungen der Todesstrafe nichts mit einem Sinneswandel, sondern vielmehr mit einer konsequenten Politik der Europäischen Union zu tun hat. Die Anti-Folter-Verordnung verbietet europäischen Unternehmen, amerikanischen Haftanstalten die für die Todesdroge notwendigen Narkosemittel Thiopental-Natrium und Pentobarbital zu verkaufen. Nachdem nun auch noch amerikanische Produzenten der Giftsubstanzen ihre Produktion aus Kostengründen eingestellt haben, macht sich ein Engpass in den Todestrakten bemerkbar.
Dass die Todesstrafe seltener vollstreckt wird, hat also vordergründig sogenannte „technische“ Ursachen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt der Knappheit der Todessubstanzen ist der Rückgang der Todesurteile: Um Komplikationen bei der Durchführung der Hinrichtung zu vermeiden, werden die Angeklagten immer öfter zu lebenslangen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Vielleicht müssen die USA einfach nur zur Vernunft gezwungen werden.
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