Rechtsstaat

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(Alain Rischard/editpress)

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Wo Gesetze sogar noch für Erdogan gelten

Als am Sonntag abertausend Deutschtürken die ihnen in Deutschland selbstverständlich zustehende Versammlungsfreiheit in Anspruch nahmen, um dem türkischen Präsidenten Erdogan ihre Unterstützung bei der Abschaffung der Demokratie kundzutun, brachte dies einen gar köstlichen Internet-Spruch hervor: „Freilandhühner demonstrieren für Käfighaltung.“ Zutreffender kann man das wohl kaum formulieren. Diese Zeitung hat stets davor gewarnt, Erdogan als einen „gemäßigten Islamisten“ zu bezeichnen. Ganz einfach weil es so etwas wie einen „gemäßigten Islamisten“ nicht gibt. Und geben tut es sie nicht, weil es sie nicht geben kann. Warum? Nun, ganz einfach: Ein Islamist ist jemand, für den in letzter Instanz Gottes Gesetz ausnahmslos über jedem menschengemachten steht.

Parlamentarische Schwatzbuden können demnach beschließen, was immer sie wollen, sobald ihre Beschlüsse Allahs allerhöchstem Willen zuwiderlaufen, sind sie null und nichtig. In anderen Worten, Islamismus und parlamentarische Demokratie sind prinzipiell unvereinbar. Solange es taktische Sachzwänge halt eben erforderlich machten, fraß der türkische Wolf jede Menge Kreide und ließ, weil ihn dies seinem Ziel der Machtergreifung näher brachte, für eine Zeit lang den Demokraten raushängen.

Doch alsbald barmte sein treuer, im Tränentale der gottlosen Demokratie schmachtender Diener den Einen, und dieser ließ ihm seinen allgütigen Beistand angedeihen, indem er ihm einen wundersamen Putschversuch zuteil werden ließ. Welcher es Erdogan dann erlaubte, endlich seine autokratischen Neigungen nicht nur ungehemmt, sondern auch noch zur höheren Ehre Gottes auszuleben. No more Mr. Nice Guy, ab heute wird gehorcht … und gefrömmelt!

Als sich der türkische Sportminister in Köln vor Erdogans Gefolgschaft wichtigzutun suchte, indem er verkündete, dass man bereits mit mehreren deutschen Regierungsmitgliedern wg. Verbots einer Erdogan-Zuschaltung bei dieser Veranstaltung durch das Bundesverfassungsgericht im Gespräch stehe, machte er sich bloß lächerlich. Weil er nämlich dergestalt zu erkennen gab, dass ihm die elementarsten Grundlagen eines demokratisch verfassten Rechtsstaates – darunter in erster Linie die Unabhängigkeit der Justiz – offensichtlich weitgehend unbekannt sind.
Die Regierung hat in einem solchen Staat der Justiz grundsätzlich nicht dreinzureden. Und wo sie es trotzdem tut, geht es dem Rechtsstaat an den Kragen. Was aber aufstrebenden Despoten – ein recht prächtiger Repräsentant dieser Spezies scheint neben Erdogan die kleine polnische Wutkartoffel zu sein – naturgemäß meist reichlich schnuppe ist.

Das deutsche Gesetz – aber nicht nur das deutsche – schränkt das Auftrittsrecht ausländischer Politiker erheblich ein. Das gilt für den Potus wie für unseren Grand-Duc. Und eben auch für den Sultan von Ankara.
Ob das dem nun gefällt oder nicht, ist aus rechtsstaatlicher Sicht schnurzpiepegal.