Durchsuchungen

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Die Affäre BayernLB in Deutschland hat auf Luxemburg größere Auswirkungen als auf den ersten Blick sichtbar ist. / HELMUT WYRWICH

hwyrwich@tageblatt.lu 
 
Die von der französischen Nachrichtenagentur AFP verbreitete Meldung, dass es in Luxemburg bei der Tochtergesellschaft Durchsuchungen gegeben hat, war falsch. Zeitungen und elektronische Medien aber müssen sich auf Nachrichtenagenturen verlassen können. Zeitungen und elektronische Medien können nicht weltweite Fühler haben. Das sind die Agenturen für sie, deren Ware die Verlässlichkeit ist. AFP muss sich vorhalten lassen, hier in einem sehr empfindlichen Wirtschaftsbereich fahrlässig gehandelt und seine Reputation aufs Spiel gesetzt zu haben.
Auf der anderen Seite müssen in Luxemburg gewisse Presse-Verfahrensweisen überprüft werden. Die Polizei weiß nichts, obwohl eine Durchsuchung stattgefunden hat und luxemburgische Polizisten daran teilgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft gibt sich Mühe, recherchiert, stellt fest, dass es sich um ein Rechtshilfe-Ersuchen gehandelt hat, muss dann aber passen, weil der Rest in die Zuständigkeit eines Untersuchungsrichters fällt.
Um im Endeffekt mit letzter Sicherheit festzustellen, wo es denn nun eine Durchsuchung gegeben hat, muss man in München anrufen. Die sichere Information über einen Vorfall in Luxemburg kommt also aus einer 800 Kilometer entfernten Stadt in Deutschland, wo eine Oberstaatsanwältin als Pressesprecherin umfassend Auskunft erteilt und abends auch vor den Kameras der großen Fernsehkanäle steht und über die Justiz-Aktion aufklärt.
Durchsuchungen sind in einem Bankenzentrum eine heikle Sache, zumal dann, wenn es Luxemburg heißt und die ganze Welt nur darauf wartet, mit dem Finger auf das Großherzogtum zu zeigen. In dem von angelsächsischer Kultur geprägten Informationssystem in Deutschland haben Behörden klare Strukturen zur Information der Presse. In diesem System führt der Weg über den Pressesprecher. Französische Journalisten lernen, den Pressesprecher zu vermeiden. Hier hat der Journalist die Nase vorn, der die Handy-Nummer des Ministers hat.
Luxemburg muss in der Justiz ein Informationssystem entwickeln, in dem Journalisten ihre Ansprechpartner im Fall von Durchsuchungen im Finanzsystem oder anderen Verbrechen haben. Die Zeiten haben sich in der Krise geändert und man darf nicht so tun, als ob man so weiterarbeiten könnte wie vor Madoff oder vor der Pleite von Lehman Brothers. Die Luxemburger Justiz darf auch nicht so tun, als ob es Zusatzabkommen zu den Doppelbesteuerungsabkommen nicht gegeben hätte.
Durchsuchungen werden in Luxemburg häufiger vorkommen.
Alleine in Deutschland stehen die HSH Nordbank, die LBBW, die WestLB, die SachsenLB im Licht der Öffentlichkeit. Sobald sich hier die Justiz mit dem Vorwurf der Untreue beschäftigt, werden die Ermittlungen auch nach Luxemburg gehen. Ganz abgesehen davon, dass natürlich auch Frankreich die neuen juristischen Möglichkeiten nutzen wird.
Die Justiz muss in diesen Fällen sauber und umfassend informieren. Ein Staatsanwalt, der der Presse Auskunft geben soll, darf nicht erst in verschiedenen Behörden herumfragen müssen, bevor er selber eine Information bekommt.
Schafft es die Luxemburger Justiz nicht, hier einen klaren Informationsstrang zu installieren, dann wird Luxemburg sich sehr schnell mit Falschmeldungen à la AFP im Falle BayernLB auseinandersetzen müssen, die dann auch in der Luxemburger Presse ihren Niederschlag finden. Nicht auszudenken, was an Schadensersatzklagen danach möglich wird.
Die LB Lux hat viel daran gearbeitet, um die Luxemburger Presse darüber zu informieren, dass es bei ihr keine Durchsuchung gegeben hat. Dennoch fand die falsche AFP-Meldung ihren Widerhall in der Luxemburger Presse.
Ist es in diesem Zusammenhang eigentlich an dem Unternehmen, seinen guten Ruf zu schützen, oder besteht hier nicht die Verpflichtung von Polizei und Justiz, über umfassende Information dafür zu sorgen, dass der gute Ruf einer Bank keinen Schaden nimmt, wo Luxemburg doch von seinen Banken lebt?