Selbstverständlich wird das Ganze über Kredit finanziert, der Lohn geht schließlich für die „normalen“ Ausgaben drauf.
Irgendwann aber kommt der Moment, in dem man vor lauter Krediten den Überblick und schließlich die Kontrolle verliert. Am Ende reicht das Geld nicht einmal mehr, um die sich anhäufenden Zinsen für die unzähligen Kredite zu tilgen. Die Schuldenfalle hat schleichend, aber erbarmungslos zugeschnappt.
Nun ist es nicht so, dass die Betroffenen mit ihrem nicht nur finanziellen, sondern auch menschlichen Leid alleine gelassen würden. Schließlich gibt es seit knapp elf Jahren die Prozedur zur „kollektiven Schuldenbegleichung“. Allerdings ist diese Maßnahme nur eine unvollständige Antwort auf die sich leider stetig vergrößernde Problematik.
Abhilfe kann an dieser Stelle sicherlich die geplante (und jüngst vom Ministerrat punktuell abgeänderte, aber immer noch nicht optimal geregelte) Privatinsolvenz schaffen.
Will man das Problem aber grundlegend (und ehrlich) angehen, kommt man an einer Verstärkung der Kreditgesetzgebung nicht vorbei. Denn hier, bei der Vergabe von Krediten durch eine neben den Banken zunehmende Zahl von Darlehensgebern, liegt nämlich (zusammen mit einem gestörten Verhältnis zum Konsum) die Wurzel allen Übels.
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