Der Markt der Zukunft (II)

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François Besch fbesch@tageblatt.lu

Vor genau einer Woche befassten wir uns an dieser Stelle mit der positiven Entwicklung der Luxemburger Wochen- und Monatsmärkte, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Doch so ganz zufrieden mit der Entwicklung der letzten Jahre ist man bei der APFM („Association des professionnels des foires et marchés“) nicht. Dies liegt daran, dass gegenüber den Luxemburger Marktleuten diejenigen, die aus anderen Ländern – vor allem Frankreich und Deutschland – kommen, scheinbar eine bevorzugte Behandlung durch die Autoritäten genießen.

Im Gegensatz zu den einheimischen Marktleuten, die neben der regulären Handelsermächtigung auch eine TVA-Nummer vorweisen müssen – ein Beleg demnach, dass sie die verkauften Artikel auch ordnungsgemäß an den Luxemburger Fiskus versteuern –, reicht für die aus Frankreich oder Deutschland stammenden Händler eine Handelsermächtigung allein schon aus. Zwar widerspricht dies dem Gesetz, doch daran scheint sich niemand zu stören. Und genau das macht den Luxemburger Marktleuten zu schaffen. Sie sehen sich in einem Konkurrenzkampf, in dem sie notgedrungen die schlechteren Karten haben. Wie ein Mitglied der APFM gegenüber dem Tageblatt erklärte, soll es so sein, dass die Ausländer ihre Waren zum Teil aus mehr als dubiosen Quellen besorgen.

Rede geht in dem uns vorliegenden Schreiben sogar von Diebesgut. Nur so sei es beispielsweise möglich, dass diese Marktleute Jeans-Hosen zum Preis von 5 Euro anbieten könnten.
Und diese Art von Dumping sorgt nicht nur bei den Marktleuten für Verärgerung, sondern auch bei den fest etablierten Geschäftsleuten, die in ihren Läden ebenfalls mit solchen Preisen nicht mithalten können. So kommt es, dass die Zusammenarbeit der lokalen Geschäftsverbände mit den Marktverbänden, allen voran der APFM, nicht so gut ist, wie sie eigentlich sein könnte.

Dazu kommt noch ein weiteres Problem: Dass die Ausländer ihre Stände in Luxemburg aufbauen dürfen, heißt im vereinten Europa noch längst nicht, dass umgekehrt das Gleiche gilt. Auf den Luxemburger Handelsermächtigungen steht ausdrücklich: „ … est autorisé à exercer au Grand-Duché de Luxembourg“. Im Ausland haben diese Papiere demnach keinerlei Wert. Dem früheren Mittelstandsminister Fernand Boden scheinen diese Missstände vollkommen gleichgültig gewesen zu sein. Das Schicksal der Marktleute hat ihn nicht interessiert.

Im Stich gelassen

Auch an die Zoll- und Akzisenverwaltung schrieb die Vereinigung der Markthändler bereits und bat sie darum, auf den Märkten und Braderien die anwesenden ausländischen Verkäufer hinsichtlich einer Luxemburger TVA-Nummer zu kontrollieren. Die Antwort von der Direktion dieser Verwaltung lässt staunen: „D’après nos informations ni la police ni la douane n’ont le droit de demander une preuve d’enregistrement auprès de la TVA luxembourgeoise. La douane est uniquement habilitée à vérifier l’autorisation de commerce. Les autres questions dans votre lettre relèvent de la compétence exclusive de l’administration de l’enregistrement luxembourgeois.“

Da wird mit Kompetenzbereichen hin- und herjongliert und niemand, so scheint es, will das heiße Eisen anfassen: Die Marktleute werden einfach im Stich gelassen.
Um die Zukunft des Luxemburger Marktwesens zu gewährleisten, täte die Nachfolgerin des untätigen Ex-Mittelstandsministers gut daran, sich des Dossiers der APFM schnellstmöglich anzunehmen. Zweierlei Maß und Gewicht darf es auch hier nicht länger geben!