Bittere Pille

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Warum muss ein Patient in einem Erste-Klasse-Zimmer für eine ärztliche Behandlung 66 Prozent mehr zahlen als ein Patient für die gleiche Dienstleistung in einem Zweite-Klasse-Zimmer? /TOM WENANDY

twenandy@tageblatt.lu 
 
Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Zumindest keine plausible, nicht aus Patientensicht. Denn während ein Aufpreis für ein Erste-Klasse-Zimmer mit zusätzlichen Leistungen wie z.B. einem reicher gedeckten Frühstückstablett oder einem eigenen Badezimmer gerechtfertigt werden kann, ist dies beim Honorarzuschlag für die ärztliche Behandlung nicht der Fall. Sogar die Ärzte gestehen die Inkohärenz dieser Regelung ein, sind allerdings, falls die Regierung den Erste-Klasse-Zuschlag wie angekündigt abschafft, nicht bereit, auf die diesbezüglichen Mehreinnahmen zu verzichten. Aus Sicht der Ärzte ist diese Haltung auch verständlich. Bleibt also die spannende Frage, wie die Regierung gedenkt, den Spagat zwischen Patienten- und Ärzteforderungen bzw. -interessen hinzubekommen. Und warum die Koalitionspartner dieses nicht unbedingt dringende Vorhaben gerade jetzt ankündigten. Will man den Bürgern bzw. den Krankenversicherten vielleicht nur ein kleines Bonbon offerieren, damit die folgende Pille nicht ganz so bitter schmeckt?