/ Beigeschmack
So auch beim Gesetz zum Schutz gegen häusliche Gewalt. Die Regelung, die vor rund fünf Jahren in Kraft trat und die es ermöglicht, gewalttätige Personen für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, trägt ihre Früchte. Wie die (politischen) Verantwortlichen gestern erklärten, sei es gelungen, das Thema „häusliche Gewalt“ zumindest zum Teil zu enttabuisieren und etliche Betroffene dazu zu bewegen, sich aus dem „Dunkelfeld“ ins „Hellfeld“ zu begeben und sich Hilfe zu holen. Bei aller Freude über die Wirksamkeit des erwähnten Gesetzes bleibt allerdings ein fader Beigeschmack. Denn wenn in mehr als 1.000 Fällen eine Person wegen gewalttätiger Übergriffe aus ihrer Wohnung verwiesen wird (und die Dunkelziffer der Übergriffe wahrscheinlich weit höher liegt), zeugt dies von einem ernst zu nehmenden gesellschaftlichen Problem. Demnach sollte man sich nach der „Repression“ tunlichst auf die Prävention konzentrieren.
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