Das Justizministerium in Bern erklärte am Freitag, es wäre sinnlos, Polanski auszuliefern, während er sich um eine Klärung des Falls in Abwesenheit bemühe. Die US-Justiz verfolgt Polanski wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens im Jahr 1977. Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und saß 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland. Er wurde am 26. September aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er am 4. Dezember aus der Auslieferungshaft in einen elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad überführt.
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