Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis

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Für die Ansteckung eines Sexualpartners mit dem Aids-Virus ist die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt befand die 28-Jährige am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Es setzte die Strafe aber zur Bewährung aus, so dass Benaissa nicht ins Gefängnis muss. Nach einem in dem Prozess vorgelegten Gutachten steckte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger an. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort als Angeklagte drückte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exbekannten aus und erklärte: „Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.“

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert, so dass das Urteil am Donnerstag nicht überraschend kam. Damit folgte das Gericht exakt dem Antrag der Anklagevertreter. Staatsanwalt Peter Liesenfeld hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger verlangte eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht und legte sich nicht auf ein Strafmaß fest.

Gericht folgt Argumentation der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage, nach der sich der Risiken bewusst war und fahrlässig handelte. Ihr Geständnis zu Prozessbeginn und die Umstände ihrer Lebenssituation seien als strafmildernd zu berücksichtigen, begründete der Staatsanwalt sein erfolgreiches Plädoyer für eine Bewährungsstrafe. Da Benaissa zum Zeitpunkt der Haupttat 22 Jahre alt war, solle sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, argumentierte er.

AP