Depardieu erscheint nicht vor Gericht

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Der französische Schauspieler, Gérard Depardieu ist am Dienstag nicht zu einem Gerichtstermin in Paris erschienen. Er sollte sich dort wegen Trunkenheit am Steuer verantwortten.

Der Schauspieler war Ende November mit seinem Motoroller in Paris gestürzt. Er wurde nicht verletzt, musste sich aber einem Alkoholtest unterziehen, bei dem herausgefunden wurde, dass er 1,8 Gramm/Liter Alkohol im Blut hatte. In Frankreich ist das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 4.500 Euro sowie einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Der Neu-Russe Depardieu wird aber nicht vor dem Verkehrsgericht erscheinen. Laut seinem Anwalt ist er aus „Beruflichen Gründen“ im Ausland. Erst Samstag hatte „Obélix“ aus den Händen von Präsidenten Putin seinen russischen Pass erhalten. Montag nahm er an der Gala des „Ballon d’Or“ in der Schweiz teil.

Schuldgeständnis

Das Nicht-Erscheinen Depardieus vor Gericht wird als Schuldeingeständnis gewertet. Das Dossier wird jetzt an das Strafgericht weitergeleitet, heißt es aus dem Justizpalast in Paris.

Der französische Schauspieler, Denis Podalydès kommentierte die Abwesenheit seines Kollegen vor Gericht bei der Nachrichtenagentur AFP wie folgt: „Jetzt ist er komplett in die Welt der Fiktion abgerutscht“. Er solle sich hinsetzen, ein Glas trinken und gut überlegen was er tue, so Podalydès zur AFP. Es ist nicht der erste ausrutscher Depardieus: 2005 hatte er einen Paparazzo bewusstlos geschlagen, 2011 urinierte er im Flugzeug das ihn von Paris nach Dublin brachte und 2012 hat er in Paris einen Autofahrer geschlagen.