12.000 Euro für Valérie Trierweiler

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Das Wochenmagazin Closer muss der ehemaligen Lebensgefährtin von Frankreichs Präsident François Hollande, Valérie Trierweiler, 12.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Weil das Wochenmagazin Closer am 7. Februar einen Artikel über die Ferien von Valérie Trierweiler auf der Île Maurice veröffentlicht hat, muss es der ehemalige „première dame de France“ 12.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das hat ein Gericht in Nanterre am Donnerstagmorgen entschieden.

Ebenfalls am Donnerstag begann vor dem gleichen Gericht ein weiterer Prozess gegen Closer. Klägerin ist die aktuelle Lebensgefährtin von Frankreichs Präsident Hollande, die Schauspielerin Julie Gayet. Closer hatte im Januar über die Liaison des Staatspräsidenten mit Gayet berichtet. Die Klage lautet auf Verletzung der Privatsphäre.

„Stadtbekannte Liaison“

Closer hatte am 10. Januar Fotos von Hollande und Gayet veröffentlicht, die beide getrennt vor einem Gebäude in der Pariser Rue du Cirque unweit des Elysée-Palastes zeigen. Gayet fordert 50.000 Euro Schmerzensgeld und 4000 Euro für die Prozedurkosten.

Closer spricht von Recht auf Information. Seit Monaten werde auf Empfängen in Paris über die Beziehung der beiden geredet; in den Fernsehanstalten lache man darüber, so Laurence Pieau, Direktorin des Magazins. Die Journalisten hätten nur ihre Arbeit gemacht.