Zugang nur mit Vignette

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In Frankreich führen in den kommenden Monaten zahlreiche Großstädte Umweltzonen ein. Das gilt auch für ausländische Kennzeichen.

Diese Städte verlangen als Eintrittskarten entsprechende Vignetten, die vom 1. April an auch von Ausländern erworben werden müssen. Den Auftakt hat Paris gemacht, wo die Umweltzone das von der Périphérique-Autobahn umschlossene Gebiet umfasst, also so gut wie ganz Paris. Fahrzeuge ohne Vignette dürfen zwischen acht Uhr und 20 Uhr nicht ins Zentrum.

„Einfahrt“ kostet 4,50 EUR

Als zweite Metropole folgte jetzt Grenoble mit einer Umweltzone, und im Laufe des Jahres werden weitere Großstädte ihre Umweltzonen einrichten und die sogenannten Crit’Air-
Vignetten verlangen. Diese „Eintrittskarten“ in die Innenstädte müssen auch von ausländischen Touristen gelöst und deutlich sichtbar auf die Windschutzscheiben geklebt werden. Kostenpunkt: 4,50 Euro. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge mit dem in Europa einheitlichen Behinderten-Parkausweis.
Stichtag ist der 1. April 2017.

6 Plaketten je nach Abgasverhalten

Von diesem Datum an verstehen die französischen Ordnungs-kräfte kein Pardon und werden satte Bußgelder kassieren, wenn die Plakette fehlt. Für Personenwagen werden dann 68 Euro und für Busse und Lastwagen 135 Euro Strafe fällig. Das französische Fremdenverkehrsamt Atout France weist daraufhin, dass
diese Geldbußen auch im Ausland eingetrieben werden.
Die neue Vignette ist bereits die zweite Umweltplakette. Die sogenannte Pastille verte wurde bereits 1998 eingeführt, im Jahr 2012 aber wieder abgeschafft. Insgesamt sechs unterschiedliche Plaketten werden an die Autofahrer verteilt. Entscheidend für die
Einstufung ist Abgasverhalten der Fahrzeuge.

Die günstigste Einstufung betrifft dabei alle emissionsfreien Fahrzeuge – also E-Mobile und mit Wasserstoffangetriebenen Modelle. Danach folgen die verschiedenen Emissionskategorien. Nach und nach werden wie in Deutschland nur noch die
schadstoffarmen Modelle in die Zentren fahren dürfen. Wohnmobile mit weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden als Pkw eingestuft, alles darüber gilt als Lkw. Euro-5 und
6-Fahrzeuge mit Zulassung ab Januar 2011 werden in der Kategorie 1 eingestuft.

Bei Atout Franc (http://de.france.fr) können die Vignetten bestellt werden. Bis zum 1. April, so ein ADAC-Sprecher „gilt der Fahrzeugschein als Nachweis für die Abgas-Kategorie. Danach muss die Vignette gekauft werden.“ Bisher haben die Franzosen bereits rund 950 000 Plaketten geordert.

Aus für Motorräder ohne Euro-Norm

Nicht für Geld und liebe Worte aber erhalten Motorräder ohne Euro-Norm und Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 die Eintrittskarte ins Stadtzentrum. Ebenfalls am Stadtrand parken müssen Personenwagen und Wohnmobile (Diesel und Benziner), die vor dem 1. Januar 1997 zugelassen wurden. Auch Lkw und Busse mit Zulassungsdatum vor dem 1. Oktober 2001 müssen draußen bleiben. Für Oldtimer sieht die Vorschrift entsprechende Ausnahmen vor. Allerdings muss dafür ein Antrag gestellt werden.
Informationen erteilt das französische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt.

Die Umweltzonen sind durch das Verkehrsschild „Zones à circulation restreinte gekennzeichnet. Ein zusätzliches Schild verrät zudem, welche Fahrzeuge in die Zone einfahren dürfen. Wann die einzelnen Städte entsprechende Zonen einführen, ist ihnen überlassen.

Städte, in denen Umweltzonen geplant sind:
Arras, Avignon, Annemasse, Bordeaux, Cannes, Clermont-Ferrand,, Champlan, Côte Basque-Adour, Dunkerque, Dijon, Epernay, Faucigny, Glières, Bonneville, Lyon, Lille, Le
Havre, Montpellier, Reims, Rouen, Saint-Etienne, Strasbourg, Saint-Maur-des-fossés, Toulouse, Vallée de la Marne

(ampnet)