MusikWegen Baby-Foto auf „Nevermind“-Album von Nirvana: 30-Jähriger klagt

Musik / Wegen Baby-Foto auf „Nevermind“-Album von Nirvana: 30-Jähriger klagt
Die ehemaligen Beteiligten an der Grunge-Band Nirvana werden von dem Mann verklagt, der als Baby auf dem Cover des weltberühmten Albums „Nevermind“ abgebildet ist Foto: dpa/Mark J. Terrill

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Die ehemaligen Beteiligten an der Grunge-Band Nirvana werden von dem Mann verklagt, der als Baby auf dem Cover des weltberühmten Albums „Nevermind“ abgebildet ist. Der mittlerweile 30-Jährige aus den USA ist der Auffassung, dass es sich bei der Darstellung seines nackten Körpers auf dem Cover um Kinderpornografie handelt, wie aus am Dienstag im US-Bundesstaat Kalifornien eingereichten Gerichtsdokumenten hervorgeht. Das Bild auf dem Album zeigt ein nacktes Baby unter Wasser, das in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.

Seit dem Tod von Sänger Kurt Cobain 1994 existiert Nirvana als aktive Band nicht mehr. Die Klage richtet sich unter anderem gegen die Marke Nirvana als „Unternehmen mit begrenzter Haftung“, die Plattenfirma Universal, den Fotografen des Bildes sowie die ehemaligen Bandmitglieder, darunter Foo-Fighters-Sänger Dave Grohl. Ein Statement von Universal lag auf Anfrage zunächst nicht vor. Auf den offiziellen Profilen in sozialen Medien bezog Nirvana ebenfalls nicht Stellung zu dem Fall.

Eingeschränkte Erfolgsaussichten

Laut Klagetext sieht der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als „lasziv“ dargestellt. Er verlangt von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Die Anwälte des Klägers behaupten dabei, dass ihr Mandant oder seine Erziehungsberechtigten niemals einen Vertrag unterschrieben hätten, die die weltweite Verbreitung des Bildes erlaubte.

Zudem wird den Beklagten vorgeworfen, sie hätten sich durch das Bild auf dem Album und seine „erschreckend obszöne Natur“ bereichert. Das Foto habe zur Bekanntheit der Musik Nirvanas weltweit beigetragen. Als Folge habe der Kläger „lebenslange Schäden erlitten und wird diese weiterhin erleiden“. Das Foto hätte zu „extremer und dauerhafter emotionaler Belastung“ geführt. Eine zentrale Frage bei der Klage dürfte sein, inwieweit die Nacktheit des Kindes auf dem Foto tatsächlich sexualisiert wird – nicht-sexualisierte Bilder nackter Kinder werden in den USA nicht als Pornografie eingestuft.

Die Erfolgsaussichten des Klägers könnten zudem auch dadurch eingeschränkt werden, dass er das ikonische Foto selbst mehrere Male – und offenbar mit Vergnügen – nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag von „Nevermind“ in einen Pool – allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug „Nevermind“ tätowiert. (dpa)

Jimbo
31. August 2021 - 23.24

Genau wei op der Foto schwemmt en dem Geld hannendrun…

J.C. Kemp
28. August 2021 - 19.55

Der Mann ist doch so durchsichtig, oder ist es sein Anwalt. Es kann auch geldgierig sagen. Er will sich einen happigen Bissen vom Nirvana-Kuchen abschneiden. Der Anwalt auch.