„Fack Ju Göhte“: Gericht befasst sich mit Film(titel)

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Ein Sitten-Streit über den deutschen Filmtitel „Fack Ju Göhte“ beschäftigt am Montag das Gericht der Europäischen Union. Die Constantin Film GmbH wollte sich die Rechte an dem Namen schon 2005 beim europäischen Markenamt schützen lassen. Die Behörde – heute das Europäische Amt für Geistiges Eigentum EUIPO – lehnte mit der Begründung ab, „Fack Ju Göhte“ verstoße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Zwölf Jahre später – und nach einem sensationellen Kinoerfolg von inzwischen drei Episoden in Deutschland – verhandeln die Luxemburger Richter den Fall. Das Gericht kann das Verbot bestätigen, aufheben oder an das EU-Amt im spanischen Alicante zur erneuten Prüfung verweisen. Ein Urteil noch am Montag wird nicht erwartet.