Freitag14. November 2025

Demaart De Maart

SchülerartikelDas Recht auf Meinungsäußerung im Literaturmilieu

Schülerartikel / Das Recht auf Meinungsäußerung im Literaturmilieu
 Foto: dpa/Sebastian Willnow

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Im Rahmen unsere Serie zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) haben Schüler im Tageblatt das Wort. Heute befassen sich die Autorinnen mit der Meinungsfreiheit in der Literaturszene.

Ohne Meinungsfreiheit sähe die vielseitige Literaturszene doch sehr eintönig aus. Doch obwohl sie in Luxemburg durchaus respektiert wird, drohen ihr auch hier einige Gefahren.

Meinungsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie, denn sie gibt jedem das Recht, seine Meinung in jeglicher Form zu äußern und zu verbreiten. Allerdings stößt die Meinungsfreiheit auch im Kulturbereich auf Grenzen. So darf sie niemals die persönlichen Rechte eines anderen Menschen verletzen und die öffentliche Ordnung gefährden, indem sie beispielsweise zu Volksverhetzungen aufruft. Der Aufruf zu Straftaten ist ebenfalls nicht erlaubt. Im luxemburgischen Strafgesetzbuch steht, dass der Verstoß gegen die öffentliche Moral strafbar ist. Vor allem in Deutschland darf der Holocaust nicht verleugnet und der Nationalsozialismus nicht verherrlicht werden. Gelten dieselben Regeln auch in der Literatur und wie geht der Verlag mit dem Thema Meinungsfreiheit um?

„Die Meinungsfreiheit steht für uns im Grunde über allem, doch auch sie stößt auf Grenzen“, meint Marc Binsfeld, Verleger der „Editions Guy Binsfeld“. Obwohl der Verlag keine politische Farbe hat und eigentlich ein breites Meinungsspektrum fördert, vertritt auch er gewisse Werte und Normen. „Was für uns nicht vertretbar ist, können wir nicht publizieren.“ Dabei sei es besonders wichtig, die Absicht des Autors zu erfassen, damit der Leser es möglichst richtig auffasse. Wer demnach seinen zukünftigen Lobgesang auf den Nationalsozialismus plant, sollte sein Manuskript besser im Eigenverlag publizieren. Dass ein Autor aber eine Figur beschreibe, die beispielsweise rassistisch denke, bedeute nicht notwendigerweise, dass er selbst eine rassistische Meinung vertrete. „Oft geht es um die Auseinandersetzung.“ Im Vordergrund stehe natürlich immer die literarische Qualität.

Wenn die Meinung zur Bedrohung wird

Aus einer Umfrage der Schriftstellervereinigung PEN Deutschland und der Universität Rostock aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass Schriftsteller und Schriftstellerinnen sich aufgrund von Angriffen oft nicht mehr an kritische Themen heranwagen. Jeder Zweite soll einen solchen Angriff bereits erlebt haben, der zu 37 Prozent über das Internet stattgefunden habe, und jeder Vierte soll im Nachhinein vorsichtiger mit seinen Urteilen geworden sein. Einige haben aufgrund dessen sogar ein Thema ganz aufgegeben.

Während die Verleger den Meinungsäußerungen ihrer Autoren in ihren Manuskripten also sehr tolerant gegenüberstehen, sind es teilweise die Schriftsteller selbst, die sich ihr Recht auf Meinungsäußerung nehmen lassen, weil sie sich vor Angriffen schützen wollen. Somit ist die größte Gefahr für die Meinungsäußerung vielleicht sogar die Meinungsäußerung selbst.