Zeugenaufrufe erst Monate nach der Tat

Zeugenaufrufe erst Monate nach der Tat

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Oft erfolgen Zeugenaufrufe, z.B. über mutmaßliche Kreditkartendiebe, erst mehrere Monate nach der Tat. Was ist der Grund für diese Verzögerung? Zwei Parlamentarier fragten beim zuständigen Minister nach.

Regelmäßig veröffentlicht die Polizei Zeugenaufrufe in der Presse und in den sozialen Medien, um flüchtige Täter zu finden oder Gauner zu identifizieren. Oft kommen diese Zeugenaufrufe aber erst Monate nach der Tat. Das mindert laut Kritikern die Chance, den oder die Täter schnell zu finden, weil sich etwaige Zeugen nach dieser Zeit gar nicht oder nur schwer an Ereignisse oder Personen erinnern können. Die DP-Abgeordneten Gusty Graas und Alexandre Krieps wollten von Polizeiminister Etienne Schneider eine Erklärung für die verzögerten Zeugenaufrufe erhalten.

Als letzte Möglichkeit

Bei den „verspäteten“ öffentlichen Zeugenaufrufen müssen mehrere Faktoren in Betracht gezogen werden, so Schneider in seiner Antwort. Ein Zeugenaufruf wird erst in die Wege geleitet, nachdem das Opfer Klage bei der Polizei eingereicht hat. Der Beamte, der die Klage aufnimmt, hat dann 40 Tage Zeit, um das Protokoll an die Staatsanwaltschaft weiterzureichen. Während dieser Zeit würden aber bereits erste Ermittlungen geführt.
Bevor ein öffentlicher Zeugenaufruf gemacht wird, habe die Polizei also bereits mit der Untersuchung des Falles begonnen.

In diesem Zusammenhang treffe die Justiz auch die Entscheidung, Fotos oder Videoaufnahmen der mutmaßlichen Täter zu beschlagnahmen. Die Qualität der Bilder könne die Polizei aber nicht beeinflussen, betont Etienne Schneider.

Nur wenn die Polizisten bei ihren Ermittlungen nicht weiterkommen, wird ein Zeugenaufruf eingeleitet. Dieser dient dazu, weitere Informationen und Indizien zu sammeln, die zur Ergreifung der mutmaßlichen Täter führen. Die Polizei besitze aber keine Statistiken über die Erfolgsquote in Verbindung mit Zeugenaufrufen. Im Endeffekt seien es aber die Gerichtsbehörden, die über die Notwendigkeit und den Moment eines öffentlichen Zeugenaufrufs entscheiden, unterstreicht der Minister abschließend.

Serenissima en Escher Jong
9. Januar 2018 - 11.06

Dei Prozedur déi esou laang dauert bréngt et awer net well Méint duerno ze kommen an ze versichen op een eppes do méi weess oder gesinn huet ass dach wierklech Kabes; wei se an Deitschlang gegen soen: Zeit und Geld Verschwendung..! ausser Spesen nicht gewesen...!

Gasty
9. Januar 2018 - 8.47

40 Tage? Abee jo. Vläicht sollten se de Banke soen, Kameraen, wou mol d'Mamm hir Kanner net géif erkennen, kéinten se sech spueren. Virun allem, wëll ee fir ënner honnert Euro eng 10 Mol besser krit.