JustizWegen Mordes angeklagte Mutter erscheint nicht vor Gericht

Justiz / Wegen Mordes angeklagte Mutter erscheint nicht vor Gericht
Der Weiher in Linger wurde 2015 gründlich durchsucht. Ein Hinweis auf Bianka wurde damals nicht gefunden. Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Im Prozess um Bianka, das Mädchen, das 2015 kurz nach seiner Geburt spurlos verschwunden war, hatten am Mittwoch die Polizeiermittler das Wort. Sie berichteten von umfangreichen Suchaktionen und von S.B., die wegen Mordes an ihrer Tochter angeklagt ist, dem Prozess aber weiterhin unentschuldigt fernbleibt.

Geboren am 6. Juni 2015 in Esch wurde Bianka vermutlich ein letztes Mal am 15. Juni nahe Petingen gemeinsam mit ihrer Mutter gesehen. Seitdem fehlte vom Säugling jede Spur.

Offiziellen Stellen fiel das Verschwinden des Kindes allerdings erst am 3. Juli auf. An dem Tag trafen die Polizeiermittler nämlich endlich auf die Mutter. Bianka sollte abgeholt und in ein Heim gebracht werden. S.B. wurde das Sorgerecht entzogen, wie bereits bei ihren anderen Kindern.

„S.B. hat uns geöffnet, uns in die Wohnung gelassen und sogar einen Kaffee angeboten“, sagte einer der Ermittler am Mittwoch vor Gericht. „Als wir dann aber nach dem Kind fragten, wurde sie wütend, sagte, dass sie uns das Kind nicht geben würde, nicht sagen würde, wo es sei, auch wenn sie deswegen ins Gefängnis müsse.“ Auf die Frage, wie es Bianka ginge, habe S.B. geantwortet, es ginge ihr normal. Bianka sei zu dem Zeitpunkt nicht in der Wohnung gewesen, so die Ermittler.

Keine schlüssigen Antworten

Die Staatsanwaltschaft ordnete damals die Verhaftung der Frau an. Beim Verhör im Kommissariat habe sie keine Angaben gemacht, nicht auf Fragen geantwortet, sagten die Ermittler. Bei einer Hausdurchsuchung bei einem Freund der Frau in Petingen seien Kinderspielzeug und eine Babytrinkflasche gefunden worden. Der Mann habe erzählt, das Kind während drei Tagen gesehen zu haben, ein letztes Mal am 8. Juni 2015. Das Kind habe etwas klein ausgesehen, ansonsten aber normal.

Die Ermittler erzählten auch, dass Freunde und Familie von S.B. befragt wurden, darunter ihre Mutter und ihr Stiefvater. Dieser habe angegeben, die Angeklagte lange Zeit nicht gesehen zu haben. Nach Biankas Geburt habe sie ihn aber aufgesucht und um Geld gebeten.

Nach einem Polizeiaufruf in der Presse hatten sich mehrere Zeugen gemeldet. Sie gaben an, S.B. am 15. Juni 2015 beim Weiher in Linger, nahe Petingen, gesehen zu haben – mit Kind. Sie habe eine Art rote Decke unterm Arm getragen, unter der sich ihrer Meinung nach das Kind befunden haben soll. Als sie die Frau später erneut sahen, hätte sie kein Kind mehr dabei gehabt. S.B. soll gesagt haben, eine Tante habe es abgeholt.

Aufgrund dieser Zeugenaussagen sei dann eine großangelegte Suchaktion rund um den Weiher organisiert worden. In einem Gebäude auf dem Gelände stellten die Ermittler DNS-Spuren sicher, die Bianka zugeordnet werden konnten. Telefonverbindungen wurden ausgewertet. All das habe nicht viel gebracht.

Unter Beobachtung

Aus den Aussagen der Ermittler vor Gericht war zu erfahren, dass S.B. 1983 geboren wurde. Sie habe Krankenpflegerin werden wollen, habe ihre Ausbildung aber abgebrochen, als sie ihren Mann und späteren Vater ihrer Kinder kennengelernt habe. Von schwierigen Lebensumständen ging die Rede und von einer prekären sozialen Lage. Das erkläre auch, dass S.B. das Sorgerecht für die Kinder abgenommen wurde, so wie es auch mit Bianka geschehen sollte.

Im September, nachdem sie mit Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, stand die Frau längere Zeit unter Beobachtung. Kontakt zu ihrer Tochter habe sie in der Zeit offensichtlich nicht versucht aufzunehmen. Was wiederum vermuten lässt, dass das Kind entweder tot oder irgendwo anders untergekommen war.

Die Angeklagte war auch am Mittwoch nicht im Gericht anwesend, abgemeldet hatte sie sich nicht. Einen Anwalt hat sie auch nicht. Der Prozess wird heute fortgesetzt.