LuxemburgWas Eltern, Kinder und Jugendliche über die Impfkampagne für Minderjährige wissen sollten

Luxemburg / Was Eltern, Kinder und Jugendliche über die Impfkampagne für Minderjährige wissen sollten
Seit Montag können sich auch Minderjährige in Luxemburg impfen lassen – benötigen dafür jedoch das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten Foto: Editpress/Anouk FLESCH

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Seit Montag werden in Luxemburg weitere 40.000 Impfeinladungen verschickt. Damit sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren die Möglichkeit erhalten, sich gegen das Coronavirus zu immunisieren. Wir haben alle wichtigen Informationen für Eltern, Kinder und Jugendliche im Gespräch mit dem Organisator der Impfkampagne, Luc Feller, zusammengetragen.

Wer erhält demnächst eine Einladung?

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren können in naher Zukunft eine Einladung zum ersten Impftermin erwarten. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Vorerkrankung als gefährdet gelten, können von ihrem Arzt auf eine Prioritätenliste eingeschrieben werden. Somit soll sichergestellt werden, dass Risikopatienten prioritär geimpft werden.

Kreuzimpfung

Der Organisator der Impfkampagne Luc Feller hat im Gespräch mit dem Tageblatt bekannt gegeben, dass die Regierung sich noch nicht zu den „Kreuzimpfungen“ äußern wird. Stattdessen werde derzeit ein Gutachten der EMA abgewartet, die die Wirksamkeit einer Kreuzimpfung einschätzen soll. Das Gutachten soll noch Ende Juni publiziert werden. Unter Kreuzimpfung wird gemeinhin eine Erst-Impfung mit einem mRNA-Vakzin (Pfizer, Moderna) mit einer anschließenden Zweit-Impfung durch einen Vektor-Impfstoff (AstraZeneca) verstanden. Forscher vermuten derzeit, dass sich dadurch ein höherer Impfschutz herstellen lasse. Der CSMI hat in seinem Gutachten des 18. Juni geschrieben: „Il n’existe à ce jour pas de donnée solide relative à l’immunogénicité d’une vaccination mixte […]“

„Insgesamt sollen in den kommenden Wochen 40.000 Kinder und Jugendliche geimpft werden“, erläutert Luc Feller, Hochkommissar für nationale Sicherheit und der Organisator der Impfkampagne den Umfang der verschickten Einladungen. 26.000 Einladungen wurden bereits verschickt, bis Mitte Juli soll jeder zwischen 12 und 17 Jahren die Einladung zu einem Impftermin erhalten haben. Das Voranschreiten der Impfkampagne bei den Jugendlichen hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie viele Personen ihren Termin zur Zweit-Impfung wahrnehmen.

Welcher Impfstoff wird bei den Kindern und Jugendlichen verwendet?

Minderjährige dürfen momentan nur mit dem Pfizer-Biontech-Vakzin geimpft werden. Das Pfizer-Vakzin ist der bisher einzige Impfstoff, der von der europäischen Kontrollbehörde EMA die Zulassung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen erhalten hat.

Die Impfung verläuft anschließend nach der gleichen Prozedur wie schon bei den Erwachsenen.

Müssen Eltern ihre Kinder zum Impftermin begleiten?

Grundsätzlich braucht der behandelnde Arzt im Impfzentrum zur Impfung von Minderjährigen die elterliche Einverständniserklärung. Wenn die Eltern die Kinder zum Impftermin begleiten, können die Eltern ihr Einverständnis vor Ort geben. Können die Eltern beim Impftermin nicht anwesend sein, können sie ihr Einverständnis schriftlich in einem Formular dokumentieren. In der Impfeinladung ist ein Link enthalten, der die Eltern auf das entsprechende Formular leiten soll. „Ist keine der beiden Bedingungen erfüllt, kann ein Kind nicht geimpft werden“, sagt Luc Feller.

Werden Kinder und Jugendliche in den Schulen geimpft?

Nein, Kinder und Jugendliche können nur in den Impfzentren geimpft werden. Die mobilen Impfeinheiten, die zu Beginn der Impfkampagne in den Altersheimen und Seniorenresidenzen unterwegs waren, werden nicht reaktiviert. Der Grund: „Ursprünglich wurde nicht damit gerechnet, vor dem 10. Juli und somit kurz vor Beginn der Sommerferien noch Einladungen an Kinder und Jugendliche verschicken zu können“, erklärt Luc Feller. Das habe sich erst durch das hohe Impftempo der letzten Wochen ergeben, heißt es von offizieller Seite.

Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sollen ebenfalls in Luxemburg geimpft werden können. Gilt das auch für deren Kinder?

Nein, das Angebot richtet sich ausschließlich an die Grenzgänger. „Wenn Phase 6 der Impfkampagne bis abgeschlossen ist, erhalten auch Grenzgänger eine Einladung. Deren Familie ist jedoch nicht Teil der nationalen Impfstrategie“, sagt Feller. Demnach werden die Kinder der Grenzgänger wie auch die jeweiligen Lebenspartner keine Impfeinladung erhalten.


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Die Impfphasen im Überblick

Phase 1
In der ersten Impfphase, die im Januar anlief, wurden zunächst das Personal in den Krankenhäusern, in den Pflegeheimen und im Gesundheitsbereich geimpft, alle Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Menschen, die aufgrund einer Behinderung in einer Betreuungseinrichtung wohnen. Laut Ministerium ist diese Phase Anfang März beendet worden.

Phase 2
Die Impfphase 2a zielte auf alle Einwohner Luxemburgs ab, die älter als 75 Jahre sind. Im Teil b wurden die Hochrisikopatienten geimpft. Als solche gelten Erwachsene mit Down-Syndrom, mit angeborenen Immunschwächeerkrankungen, aber auch Personen, die eine Organtransplantation erhalten haben oder erhalten sollen und deswegen Immunsuppressiva zu sich nehmen müssen. Die größte Gruppe der Hochrisikopatienten sind allerdings jene Menschen, die sich in Luxemburg gerade in Krebstherapie befinden – das sind zwischen 3.000 und 3.300 Personen.

Phase 3
In Phase 3a sollten zuerst jene Personen geimpft werden, die zwischen 70 und 74 Jahre alt sind. Zusätzlich wartete die Nadel in Phase 3b auf die Menschen, die „bedeutende Risiken“ bei einer Covid-19-Infektion aufweisen. Darunter fielen Menschen mit Immunschwächeerkrankungen sowie chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, die bereits schwere Komplikationen ausgelöst haben. Auch Aids-Patienten, Menschen mit morbidem Übergewicht, also einem Body-Mass-Index über 40, Dialysepatienten und Demenzkranke wurden in der dritten Phase des Plans geimpft.

Phase 4
Phase 4a der Impfstrategie umfasst die Impfungen aller in Luxemburg ansässigen Personen zwischen 65 und 69 Jahren. Patienten mit problematischen Ausprägungen von Diabetes, Bluthochdruck und neuromuskulären Erkrankungen, also Myopathien oder Neuropathien, wurden i Phase 4b geimpft.

Phase 5
In Phase 5a zielten die Impfungen schließlich auf Personen zwischen 55 und 64 Jahren ab. Hier geht es zunächst nach dem Alter. Diese Phase wurde nach Diskussionen rund um den Wirkstoff von AstraZeneca frühzeitig eingeläutet und die ersten Einladungen wurden Anfang März verschickt. Als dann aber die Empfehlungen angepasst wurden, wurden keine weiteren Einladungen versendet. Die Personen, die einen solchen Brief erhalten haben, durften aber einen Termin wahrnehmen. Personen mit angeschlagenem Gesundheitszustand, allerdings ohne bisher problematische Krankheitsverläufe – im weitesten Sinne sind damit alle Krankheiten der Phase 4 in Anfangsstadien abgedeckt, aber auch übergewichtige Personen mit einem BMI über 30 – waren dann in Phase 5b an der Reihe.

Phase 6
Die längste und umfassendste Phase des Impfplans ist weniger detailliert. Prioritär sollten in der Phase 6a jene Leute geimpft werden, die unter prekären Verhältnissen in Gruppen untergebracht sind, beispielsweise Gefängnisinsassen, aber auch Bewohner von Flüchtlingsunterkünften. Gezielt werden auch jene Personen anvisiert, die durch ihre Arbeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. In Phase 6b wird dann die allgemeine Bevölkerung zwischen 16 und 54 Jahren geimpft. (hat/joé)

Arm
30. Juni 2021 - 10.48

@Paul/ Weem sees et!

Paul
30. Juni 2021 - 8.03

Eng sachlech objektiv Kanner-Impf- Diskussioun ass leider nët méi meiglech. Mir waarden einfach of wat déi next Joeren ons als gesondheetlech Konsequenzen waerten obweisen an dann muss jidfereen och seng perseinlech Responsabilitéit iwerhuelen vis-à-vis vun sengen Kanner. Alles wat momentan iwert den Knéi gebrach gëtt, ass aus puerer Angscht oder partikular Interessen oder aus finanzielles Grënn an och blannt Vertrauen an Wëssenschaft an Politik.

J.C. Kemp
29. Juni 2021 - 20.44

Schlimm ist, dass Jugendliche mit Anti-Vaxx Eltern keine Möglichkeit haben, sich gegen den Willen der Eltern impfen zu lassen.