/ Festgenommener Franzose soll Prinzessin zur Flucht verholfen haben

Ein französischer Staatsbürger wurde am 6. April aufgrund eines internationalen Haftbefehls vorläufig in Luxemburg festgenommen. Das teilt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Bei Interpol lag ein internationaler Haftbefehl (Red Notice) gegen einen Franzosen vor. Die Anfrage kommt von den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo die Person der Entführung beschuldigt wird. Gemäß Artikel 20 des Auslieferungsgesetzes vom 20. Juni 2001 wurde von einem luxemburgischen Untersuchungsrichter auf Antrag des Staatsanwalts ein vorläufiger Haftbefehl erlassen.
Die vorläufige Festnahme kann jedoch beendet werden, wenn Luxemburg das Auslieferungsersuchen nicht innerhalb von 18 Tagen nach der Festnahme (die auf höchstens 45 Tage verlängert werden kann) auf diplomatischem Wege erhalten hat.
Justizminister entscheidet in letzter Instanz über Auslieferung
Wie die Justizsprecherin Diane Klein auf Tageblatt-Nachfrage erklärt, muss in diesem Zeitraum untersucht werden, ob die Bedingungen für eine Auslieferung des Beschuldigten erfüllt sind. Dafür müssen die auf arabisch verfassten Dokumente zuerst auf Deutsch oder Französisch übersetzt werden. Die Ratskammer des Berufungsgerichtshofs muss dann eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben, die an den Justizminister gerichtet ist.
Der Justizminister kann in letzter Instanz über die Auslieferung entscheiden. Allerdings kann die gesuchte Person für die Dauer des Gerichtsverfahrens einen Antrag auf Freilassung stellen.
Identität des Festgenommenen
Wie L’essentiel berichtet, könnte es sich bei dem Festgenommenen um Christian E. handeln. Der Fitnesscoach solle einer Prinzessin aus Dubai zur Flucht verholfen haben. Latifa Al Maktoum wollte vor ihrem Vater flüchten, weil dieser sie misshandelt habe. Bei ihrem Vater handelt es sich um Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Herrscher von Dubai und Premierminister der VAE.
In einem Video auf Youtube äußert sich die Prinzessin zu dem Fall.
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An dëser däreger Affär muss ons Justiz oppassen dass se net e Mann ausliwwert dem Gott weess wat passéiert an dem Land wo et keng uerdentlech an onofhängeg Gerichter sinn an et och Doudesstrof gëtt no der Sharia…..also virsiichteg Här Braz.
Dei Fra ass jo offensichtlech majeur an och net eng gesichten Stroftäterin.Wann de Papp do vun Flucht schwaetz dann misst a éischter hien usichen wéinst sequestration.Genau sou Länner wéi den Dubai soll e net hoféiren: