CSMIVollständige Immunisierung: Genesen und einmal geimpft reichen für Impfzertifikat

CSMI / Vollständige Immunisierung: Genesen und einmal geimpft reichen für Impfzertifikat
 Symbolbild: Editpress/Anouk Flesch

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Von Covid genesen und der Erhalt einer Impfdosis sollen dem CSMI zufolge genügen, um ab dem 13. Juni als „vollständig geimpft“ zu gelten. Das stellen das Staats- und das Gesundheitsministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Freitagabend nach der Pressekonferenz klar.

Das Gesundheitsministerium hat in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Staatsministerium erklärt, dass von einer Covid-Erkrankung Genesene nur eine Impfdosis brauchen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Betroffene können ihr Impfzertifikat telefonisch bei der „Vaccination Helpline“ oder per E-Mail an helpdesk-vaccination@ms.etat.lu beantragen. In dem Fall wird der zweite Impftermin abgesagt und das Impfzertifikat vorbereitet. Die Regierung schreibt, dass sie in dem Fall den Empfehlungen des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“ folgt.

Genesene, die erst ab Montag, 14. Juni, geimpft werden, können mit einem positiven PCR-Test der letzten sechs Monate in einem Impfzentrum vorstellig werden. Wird der Patient mit einem Vakzin geimpft, bei dem eigentlich zwei Dosen zur Immunisierung nötig sind, kann dieser sich gegen eine zweite Impfdosis entscheiden – oder diese ebenfalls in Anspruch nehmen. In beiden Fällen wird ein Impfzertifikat mit dem Prädikat „vollständig geimpft“ ausgestellt.

Lilly
12. Juni 2021 - 11.38

Deen eenzege Kritäre vir vun Immunitéit ze schwätzen as eng Blutanalyse ob T-Zellen an B Zellen. Deen Test gëtt awer net zu Lëtzebuerg gemaach mee zu Berlin a kascht 200 Euro wou net vun der CNS bezuelt gin. Bei der ganzer Geldverschwendung vir notzlos Tester an Impfung kann een sech lo 't Fro stellen virwaat eis Santé net schons 2020 mat deenen Tester direkt ugefaangen huet wou déi eenzeg sin wou proper uweisen

Claude Oswald
12. Juni 2021 - 10.29

Wird der Patient mit einem Vakzin geimpft, bei dem eigentlich zwei Dosen zur Immunisierung nötig sind, kann dieser sich gegen eine zweite Impfdosis entscheiden – oder diese ebenfalls in Anspruch nehmen. In beiden Fällen wird ein Impfzertifikat mit dem Prädikat „vollständig geimpft“ ausgestellt. Wou ass do d'Logik ? Entweder déi zweet Impfdosis ass wichteg, oder si ass net wichteg. Oder geet et just drëm, fir d'Pharmakonzerner ze beräicheren ?