AusbruchVogelgrippe in Lellingen nachgewiesen: Ministerium erklärt Vorsichtsmaßnahmen

Ausbruch / Vogelgrippe in Lellingen nachgewiesen: Ministerium erklärt Vorsichtsmaßnahmen
 Foto: Daniel Karmann/dpa

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Landwirtschaftsministerium hat per Pressemitteilung einen Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1) in Lellingen gemeldet. Das Virus sei am 27. Januar bei Geflügel nachgewiesen worden. Nach Angaben des Ministeriums ist der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch weiterhin unbedenklich. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: Geflügel muss in Räumen gefüttert und getränkt werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Der Zugang zu Auslaufflächen ist erlaubt, diese müssen jedoch mit Netzen abgedeckt sein, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Ansammlungen von Geflügel wie Geflügelausstellungen sind verboten.

Jede anormale Sterblichkeit von Geflügel muss einem Tierarzt gemeldet werden. Außerdem darf Geflügel nur mit einem Gesundheitszeugnis (TRACES) eingeführt werden, das von einem amtlich anerkannten Tierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Diese Regelung gilt auch für den Kauf von Tieren auf einem Markt. Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Biosicherheitsvorschriften strikt einzuhalten sind.

Wenn jemand einen toten oder kranken Wasservogel wie eine Gans, eine Ente oder einen Schwan entdeckt, muss dies der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde telefonisch unter der Nummer 247-82539 oder per E-Mail (info@alva.etat.lu) gemeldet werden.