Die nationale Veterinärverwaltung ASV hat am Montag zwei Fälle der Vogelgrippe bei Wildgänsen in Remich und Wintringen festgestellt. Das geht aus dem Presseschreiben des Landwirtschaftsministeriums hervor.
Um die Ausbreitung des Virus auf andere Bestände zu verhindern, erlässt die ASV für alle Geflügel- und Vogelhalter Sicherheitsmaßnahmen. Unter anderem empfiehlt die Veterinärverwaltung, Geflügel in Ställen zu halten und zu füttern oder die Gehege mit Netzen abzudecken. „Im Falle eines ungewöhnlichen Todesfalles bei Geflügel sollte dieser einem Tierarzt oder der Veterinärverwaltung gemeldet werden“, erklärt die ASV außerdem in ihrem Presseschreiben.
Die Veterinärverwaltung erinnert die Bevölkerung daran, dass der Verzehr von Fleisch und Eiern keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Wenn Sie einen toten oder kranken Wasservogel (Gans, Ente, Schwan) entdecken, sollten Sie das Tier laut Pressemitteilung nicht berühren, sondern es der Veterinärbehörde melden.
Die nationale Veterinärverwaltung ASV
E-Mail: info@asv.etat.lu
Tel.: 247-82539
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