Verteidiger des Kindeswohls

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Kinder und Jugendliche in Luxemburg sollen einen Fürsprecher ihrer Rechte bekommen: den/die "Ombudsman/fra fir Kanner a Jugendlecher".

Kinder und Jugendliche in Luxemburg sollen einen Fürsprecher ihrer Rechte bekommen. Mit einer neuen Gesetzesvorlage soll der Posten eines/r „Ombudsman/fra fir Kanner a Jugendlecher“ geschaffen werden.

Diese Ombudsperson soll das 2002 geschaffene Komitee, das sich bislang für die Rechte der Kinder einsetzt, ablösen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Die offizielle Bezeichnung soll „Ombudsman/fra fir Kanner a Jugendlecher“ lauten.

Diese Ombudsperson soll mehr Unabhängigkeit genießen als das bisherige Komitee. Außerdem muss die Kammer in Zukunft für jede Gesetzesvorlage und jedes großherzogliche Reglement, das die Rechte der Kinder betrifft, ihr Gutachten einholen. Dass Einschätzungen von Interessenvertretern betroffener Gruppen eingeholt werden – etwa Gutachten der Arbeitnehmerkammer oder der Handelskammer –, ist Teil des normalen legislativen Prozesses.

Eine unabhängige Institution

Der vorliegende Text bezieht sich ausdrücklich auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, der unter anderem Folgendes besagt: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Die neue Ombudsperson soll nach allen Regeln der Kunst unabhängig sein – insbesondere von der Regierung. Den von der UNO geteilten Prinzipien zufolge gehört zur Unabhängigkeit einer Institution auch, dass sie über genügend Mittel verfügt, das Mandat möglichst lange gilt und die Ernennung tunlichst unabhängig passiert.

Eine andere solche eigenständige Institution, die die Rechte einer Gruppe gegenüber dem Luxemburger Staat verteidigt, gibt es bereits in Form des „Médiateur“, der zwischen Bürgern und Verwaltungen vermittelt. Das neue Gesetz zur Schaffung einer Ombudsperson für Kinder und Jugendliche orientiert sich denn auch in Teilen an dem Gesetz von 2003, mit dem der „Médiateur“ geschaffen worden ist.

Die Ombudsperson soll für ein einmaliges Mandat von acht Jahren ernannt werden, wohingegen der Präsident des bisherigen Komitees sein Mandat vier Jahre lang ausüben konnte und es einmal erneuert werden konnte. Außerdem ist die neue Institution an die Kammer angeschlossen und nicht wie das bestehende Komitee dem Bildungsministerium unterstellt. Dies bringt mit sich, dass die Ombudsperson über ihr eigenes Budget verfügt und nicht Teil des Haushalts des Bildungsministeriums ist. Dieses Budget wird jährlich im Haushalt des Staates festgelegt. Ernannt wird dieser „Verteidiger der Kinderrechte“ vom Großherzog auf Vorschlag der Kammer, die vorher darüber abgestimmt haben muss. Der Gesetzentwurf muss nun die üblichen Hürden im Gesetzgebungsprozess nehmen, um in Kraft treten zu können.

 

 

Chrigeline55
19. Februar 2018 - 19.36

@Micha : Dir hutt ganz Recht domatt fir dee Passus aus de Kannerrechter ze ziteieren,ma komescherweis gett deen nie ernimmt wann et em Familiepolitik geet........Ech hoffen,dass den Ombudsmann/fra sech dofir asetzt,dass di onmeiglech an onflexibel Arbechtszaiten endlech emol aanerschtes kennen organiseiert gin, an dass virun allem Elteren hier Aarbechtszaite kenne mei selwer bestemmen.Op deene meeschten Aarbechtsplazen muss een sech sou behuelen wei wann ee keng Kanner haett,et ass bal eng Schan fir der ze hun! Hei am Land ass dann jo emmer d Tendenz fir alles mat Geld ze regleieren ,ma eppes kritt een nie an och niemei fir Geld,an dat ass dei Zait,dei een de Kanner net konnt gin , virun allem wa se nach mei kleng sin.

rene reichling
19. Februar 2018 - 13.25

richteg gesinn,bravo

Micha
19. Februar 2018 - 11.17

Dann keint en sech direkt mol mat engem aaneren Recht aus der Kannerrechtskonvention beschäftegen: "Das Kind … hat … soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden." D'Elteren sin awer duech d'Präisser um Wunnengsmaart an dei onduechduechten Politik vun der Gratis Kannerbetreiung gezwongen, hier kanner deen ganzen Daag an Crêchen oder Maison Relais ennerzebrengen. Wann den Staat daat Geld vun der gratis Kannerbetreiung geing un d'Elteren ausbezuelen, dann keinten se doheem bei den Kanner bleiwen, an et geing d'Allgemengheet net mei deier gin.