Urheberrecht: Luxemburgs Wirtschaftsminister Schneider verteidigt neue EU-Regeln

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Die EU arbeitet an einer Direktive über Urheberrechte im Internet. Die Bestimmung bewegt seit Monaten Internetaktivisten – und nun auch das Luxemburger Parlament.

Die Regierung ist der Überzeugung, dass europäische Regeln für das Internet helfen können, Luxemburg wettbewerbsfähiger zu machen. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministers Etienne Schneider auf eine dringende Anfrage der Piraten hervor.
Eine geplante europäische Direktive über Autorenrechte in der digitalen Welt beschäftigt derzeit viele Akteure im Internet. Insbesondere Artikel 13 der Vorlage wurde in den letzten Wochen mit dem vermeintlichen „Ende des Internets“ in Verbindung gebracht.

In einem Schreiben an die Nutzer, die Videos für ihre Plattform produzieren, schrieb Youtube-Chefin Susan Wojcicki im Oktober, Artikel 13 könne das Internet, so wie wir es kennen, dramatisch verändern. „Artikel 13, so wie er geschrieben ist, droht Millionen von Menschen – Kreative und alltägliche Nutzer – davon abzuhalten, Inhalte auf Plattformen wie Youtube hochzuladen.“ Die Vorgabe bedrohe Jobs, so Wojcicki. Neben den üblichen Katzenvideos bieten Youtube und ähnliche Plattformen heute eine ganze Reihe professionell erstellter Inhalte – Dokumentationen, Wissenschaftsendungen, Kultursendungen –, mit denen Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen.

Muss Google bald Gebühren zahlen?

Worum geht es? Die neue Direktive soll die Rechte von Autoren (im weitesten Sinn) im Internet schützen. Artikel 11 hat den Zweck, so die EU, Presseveröffentlichungen zu schützen. Kritiker interpretieren den Text so, dass Suchmaschinen wie Google und Co. den Pressehäusern bald Gebühren bezahlen müssen, wenn sie neben einem Link zu ihren Artikeln auch eine kleine Vorschau des Textes anbieten, so wie das heute üblich ist. Der Artikel wurde von Kritikern auch als „Link Tax“ bezeichnet.

Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen wie Youtube oder Dailymotion in der Verantwortung stehen, aktiv mit Rechteinhabern zusammenzuarbeiten. Eine frühere Fassung der Direktive sah vor, dass die Plattformen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte zu schützen. Im Text wurde vorgeschlagen, dass die Unternehmen Erkennungssoftware – Uploadfilter – benutzen. Bislang mussten sich die Rechteinhaber bei den Betreibern beschweren, wenn sie glaubten, ihre Rechte wurden verletzt. Die Unternehmen untersuchten dann die Anschuldigungen. Kritiker befürchteten, dass der Einsatz von Uploadfiltern zu weitreichender Zensur führe – wenn sie etwa nicht zwischen illegalen und legalen Kopien (Dokumentationen, Parodien …) unterscheiden können. Außerdem könnten sich nur große Firmen solche Uploadfilter leisten.

Uploadfilter nicht mehr vorgesehen

Gelegentlich wird der Paragraf auch als „Meme-Ban“ bezeichnet. Ein „Meme“ ist in der Internetkultur ein Bild oder ein kurzes Filmchen, das aus seinem ursprünglichen Kontext gerissen und zweckentfremdet wird. Diese Memes benutzen nicht selten urheberrechtlich geschütztes Material wie etwa Standbilder aus Filmen, die mit neuem Text versehen werden. Am 12. September hat das Europäische Parlament die Direktive angenommen. Im Moment befindet sich das Dokument in der „Trilog-Phase“, in der es noch den letzten Feinschliff erhalten soll. In der aktuellen Version der europäischen Vorlage kommen Uploadfilter nicht mehr vor – das Dokument ist in der Zwischenzeit stark überarbeitet worden. Anfang des nächsten Jahres soll endgültig über die Vorlage abgestimmt werden.

„D’Regierung begréisst d’Propositioun vun der Kommissioun fir eng Direktive fir d’Adaptatioun vun den Urheberrechtsregelen an der EU, sech un déi nei Realitéite vum Maart unzepassen, fir datt all Acteur vum Potenzial vun dësem neien Environnement ka profitéieren. Ee méi europäesche Kader ass néideg, fir d’Fragmentéierung an d’Problemer am Marché unique ze iwwerwannen“, schreibt Wirtschaftsminister Etienne Schneider.
Piraten-Chef Sven Clement hatte sich nach der Meinung der Regierung zu mehreren Artikeln der Regierung erkundigt. Artikel 3 der Direktive schaffe für Forscher eine Ausnahme im Urheberrecht. So könnten sie Textrecherche-Technologien einfacher benutzen, auch wenn diese temporäre Kopien geschützter Werke erstellen.

Pressehäuser werden laut Schneider gestärkt

Artikel 11 stärke die Position der Pressehäuser, so Schneider, deren Inhalte heute zu oft von Plattformen benutzt würden. Letztere platzierten darin Werbung und machten Profite, ohne die Pressehäuser daran teilhaben zu lassen. Die Regierung setze auf eine Lösung, die alle Beteiligten gerecht behandelt.

Artikel 13 diene dazu, Onlineplattformen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie keine Mechanismen einsetzen, um die Verbreitung von nicht autorisierten Werken zu verhindern und keine Möglichkeit zum Melden nicht autorisierter Inhalte bereitstellen, so Schneider.
„D’Regierung ass der Meenung, dass Lëtzebuerg an enger digitaler Ëmwelt haaptsächlech Rechtssécherheet brauch“, erläutert Schneider. Regeln würden außerdem gebraucht, um Schöpfer und Verbraucher vor der Marktmacht mächtiger Unternehmen zu schützen, erklärt der Wirtschaftsminister. In einer grenzüberschreitenden digitalen Welt müsse sich Luxemburg darauf verlassen können, dass sich die Nachbarländer an anerkannte Regeln halten.

tarzan
14. Dezember 2018 - 20.43

ich denke eher youtube ist den "herrschenden" ein dorn im auge.