Eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit gilt auf dem Münsbacher Viadukt in Richtung Luxemburg-Stadt bereits seit September vergangenen Jahres. Ab Freitag gilt Tempo 70 in beide Richtungen, teilte die Straßenbauverwaltung in einer Pressemitteilung am Freitag mit. Der Grund: Die Dehnungsfugen auf der Fahrbahn der Brücke sind in einem „fortgeschrittenen Zustand der Verwitterung“.
Die Straßenbauverwaltung hat die Schäden bei der letzten Routinekontrolle festgestellt. Deswegen könne die Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Stundenkilometern in Richtung Deutschland nicht „aufrechterhalten werden“, schreibt das Amt. Durch eine Begrenzung auf 70 km/h könne die Belastungen im Bereich der Fugen verringert werden. Das sei notwendig für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, teilte die Verwaltung mit. Wie lange die Begrenzung gelten soll, ist nicht bekannt.
Dehnungsfugen gleichen Bewegungen, Schwingungen und temperaturbedingte Verformungen einer Brücke aus und befinden sich an beiden Enden, hatte Di Marco im September 2023 erklärt.
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