MordfallTatverdächtiger aufgrund einer Gesetzeslücke wieder auf freiem Fuß

Mordfall / Tatverdächtiger aufgrund einer Gesetzeslücke wieder auf freiem Fuß
Die Reform des Luxemburger Jugendschutzgesetzes und des Jugendstrafrechts steht bevor Bild: Pixabay

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Ein Tatverdächtiger in einem Mordfall ist wieder auf freiem Fuß. Das jedoch nicht aus ermittlungstechnischen Gründen oder weil er aus der Sicherheitseinheit „Unisec“ ausgebrochen ist – nein, der junge Mann ist 18 geworden. Wegen einer „Lücke“ im aktuellen Gesetzestext musste der Verdächtige deshalb wieder freigelassen werden.

Zwei Jugendliche sind infolge einer Messerstecherei am 26. Januar in Bonneweg von der Luxemburger Polizei festgenommen worden. Eine Person wurde bei der Auseinandersetzung tödlich verletzt. Auf Entscheidung des Untersuchungsrichters hin wurden die zum Zeitpunkt des Vorfalls 15- und 17-jährigen Tatverdächtigen in der „Unisec“, der Sicherheitseinheit des „Centre socio-éducatif de l’Etat“ in Dreiborn, untergebracht.

Einer der beiden mutmaßlichen Täter hat während der Ermittlungen seine Volljährigkeit erreicht, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch. Das Jugendschutzgesetz von 1992 sieht in dem Fall vor, dass alle „angeordneten einstweiligen Maßnahmen automatisch beendet“ werden. Soll heißen: Der mutmaßliche Täter muss wieder freigelassen werden. Ende Mai verließ der junge Mann die Unisec.

Gesetzesreform in Planung

Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar äußerte in einem RTL-Interview sein Bedauern über diese Entwicklung: „Weil wir es unglücklich finden, dass ein Täter, der wegen Totschlag angeklagt wird, jetzt auf freien Fuß gesetzt wird.“ Mosar sagte zudem, dass es auch nicht gut für den Tatverdächtigen sei, wieder freigelassen zu werden. Eine Begründung dafür gibt er jedoch nicht.

Auch Luxemburgs Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) ist nicht zufrieden mit der Freilassung des nun 18-Jährigen. In dem Luxemburger Gesetzestext von 1922 gebe es eine Lücke, sagt die Ministerin im RTL-Interview. Derzeit werde an einer Reform des Jugendschutzes und des Jugendstrafrechts gearbeitet. Diese Reform solle laut Tanson unter anderem auch diese Lücke füllen.

Diese Reform reiche Mosar aber nicht aus: Er fordert im Interview, dass sofort punktuell Gesetze verabschiedet werden. Die Justizministerin ist jedoch anderer Meinung: „Für den Fall, den wir hier haben, ist das Problem sowieso nicht mehr zu beheben. Dafür ist es zu spät.“ Die Reform visiere eine ganze Reihe an Punkten an – das sei einer davon. Sie beabsichtige aber nicht, kurzerhand einen einzelnen Aspekt aufzugreifen.

Marc
8. Juli 2021 - 15.18

Dann wärd den jonken Mënsch (so gin déi jo ëmmer an der Press tituléiert) elo en Startup oder eppes ähnleches maachen. Den Guddechen