Tanson zum Eigentümerregister: Fristverlängerung für Nachzügler ist legal

Tanson zum Eigentümerregister: Fristverlängerung für Nachzügler ist legal

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Eigentlich mussten sich Unternehmenseigentümer bis zum 1. August in das staatliche Register RBE eintragen – aber viele haben das nicht getan. Die Frist wurde deshalb verlängert. Laut Justizministerin Sam Tanson ist das legal – und „bedarf keiner Gesetzesänderung“.

Unternehmern, die es versäumt haben, sich bis zum 1. August ins neue RBE („Registre des bénéficiaires effectifs“) einzutragen, wurde eine Fristverlängerung von drei Monaten gewährt. Ist das mit den Luxemburger Gesetzen vereinbar? Das wollte der Piratenabgeordnete Sven Clement von der Regierung wissen.

Es handelt sich bei der Verlängerung der Anmeldefrist auf den 1. November um eine „rein administrative Entscheidung“, sagt Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“). Die Verwaltung des RBE sei befugt, diese zu treffen, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung oder ein „Règlement grand-ducal“ nötig sei. Da die Anmeldungen sowieso kostenfrei gewesen seien, entstünde hier auch kein Gewinnausfall.

Alle im Geschäftsregister eingetragenen Unternehmen seien schriftlich daran erinnert worden, dass Eigentümer ins Register eingetragen werden müssen, erklärt Tanson weiter. In diesem Brief seien auch die potenziellen Abmahnungen noch einmal erörtert worden, sollte die Anmeldung nach der verlängerten Frist nicht bewerkstelligt worden sein.

Jaans
3. Oktober 2019 - 11.47

Ech wëll jo näischt soen, awer déi heite Foto huet e Blostéch.

EugenOtto
30. September 2019 - 20.36

In der Schweiz ist dass schon lange Standart ( Eidgen Hndelskammmer jedes Kanton ) Jeder hat *Zugriff* Name, Wohnort, Finanzielle Beteiligung und Tätigkeit.

Roby
27. September 2019 - 20.54

Merci, mécht e groussen Ënnerscheed.

Frank Goebel
27. September 2019 - 14.05

Es handelte sich hier nicht um einen "Filter", sondern einen technischen Fehler. Wir haben das Bild darum ausgetauscht. - Ihre Redaktion.

Roby
27. September 2019 - 12.51

Wien huet déi Filtere fir d'Foto agestallt, dat deet engem jo wéi an den Aen.