Tagesmutter oder „Crèche“? Luxemburger Mutter fordert Gleichstellung

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Pascale Heinesch will als Mutter die Wahl haben, ob sie ihre Kinder in die Hände einer Tagesmutter oder einer „Crèche“ gibt. Deswegen hat sie dazu eine öffentliche Petition auf den Weg gebracht.

Pascale Heinesch sieht Tageseltern bezüglich der Tarife benachteiligt: „So wie es momentan geregelt ist, können sich Normalverdiener kaum eine Tagesmutter leisten“, erklärt die sechsfache Mutter im Gespräch mit dem Tageblatt. Ihre Kinder sind zuvor von einer Tagesmutter betreut worden, doch nach einem Umzug musste eine neue Lösung gefunden werden. „Die Kosten der Tagesmütter in der Nähe waren höher als mein monatlicher Verdienst.“ Die staatliche Beteiligung bei einer „Crèche“ liegt bei maximal 6 Euro pro Stunde. Bei den Tageseltern sind es hingegen nur höchstens 3,75 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, müssen die Eltern selbst bezahlen. „Das können pro Monat 400-500 Euro sein.“ Da hätte sie auch sagen können, dass es keinen Sinn macht und sie einfach zu Hause bleibt, schlussfolgert Pascale Heinesch. Deswegen gehen ihre Kinder in die „Crèche“ oder in die „Maison relais“.

Die unterschiedliche Preispolitik zwischen den einzelnen Angeboten sind auf deren verschiedene Kosten zurückzuführen. Eine „Crèche“ muss ihre Räumlichkeiten finanzieren, während Tageseltern die Kinder von ihrem Zuhause aus betreuen. Dazu kommen die unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, die von den Tageseltern bzw. dem Betreuungspersonal der „Crèche“ verlangt werden. Zusätzlich könnten Tageseltern nicht die geforderte mehrsprachige Bildung anbieten, weswegen hier die 20 Gratisstunden pro Woche wegfallen.

Mehr Zeit zur Verfügung

In Luxemburg besitzen aktuell 582 Menschen eine offizielle Zulassung als Tageseltern. Jessica Kahlhammer und Chantal Schanen sind zwei von ihnen. Beide haben ihre Zulassung seit dem Jahr 2001. „Wir sind professionelle Tagesmütter. Wir werden von Arcus ausgebildet und arbeiten nach dem Bildungsrahmenplan der ‚Crèche‘.“ Die Basisausbildung für Tageseltern dauerte damals ein Jahr. Danach müssen sie jährlich mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Tageseltern können bis zu fünf Betreuungsplätze anbieten. Einige sind auch am Wochenende und nachts für die Eltern tätig, die im Schichtdienst arbeiten. „Wir sind eine kleine Gruppe mit nur einer Bezugsperson“, erklärt Chantal Schanen. Die sei wichtig für die Kinder. So könnten die Bezugspersonen auf die spezifischen Bedürfnisse eingehen, auch wenn Kinder krank sind. Sie könnten sich einfach mehr Zeit nehmen. „Es gibt nun mal Kinder, denen die großen Gruppen zu viel sind“, erklärt Jessica Kahlhammer. Eine lange Eingewöhnungsphase von vier Wochen brauche es meistens nicht. Oft reichten schon ein paar Besuche mit den Eltern zusammen.

Die beiden Tagesmütter finden die aktuelle tarifliche Regelung mit den 20 Gratisstunden ungerecht, da sie überhaupt keine Option für Tageseltern enthalte. „Für mich ist es diskriminierend für die Eltern, die sich entscheiden, zu uns zu kommen“, so Schanen. Für sie muss einfach eine gewisse Gerechtigkeit entstehen. „Wenn ich es genau betrachte, dann gibt es nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder, deren Eltern Schichten arbeiten.“ Als Tagesmutter passt sie sich den Arbeitszeiten der Eltern an: „Es kommt vor, dass ich von 5.30 Uhr morgens bis 21.30 Uhr abends arbeite.“ Doch sie stellen nur die Stunden in Rechnung, in denen die Kinder wirklich da sind. Manche kommen nur zweimal pro Woche, andere jeden Tag. Sie erzählt, dass sie manchmal Eltern vor der Tür stehen hat, die regelrecht verzweifelt sind. „Manche haben schon ihre Arbeit verloren, da Kinder nun mal öfter krank sind. Sie brauchen jemanden, der ihnen hilft.“ Sie hängt dann schon mal eine Stunde dran und verrechnet keine Überstunden. Viele Eltern und auch Alleinerziehende müssten einfach von den 20 Gratisstunden profitieren, da es finanziell anders nicht machbar sei.

Keine Alternative

Wartezeiten gibt es vor allem bei Säuglingen, da Tagesmütter lediglich zwei Kinder unter dem Alter von zwei Jahren annehmen dürfen. Diese Kinder sollten unter Garantie einen Betreuungsplatz bekommen. Ein richtiges „Schichtkind“ komme nun mal sehr unregelmäßig. „Es braucht die ganze Woche über einen Platz, doch manchmal bekommen wir nur 200 Euro dafür.“ Wenn sie vier „Schichtkinder“ zu betreuen hätte, dann könnte sie ihren eigenen Kindern nichts zu essen kaufen. Ihr Stundentarif liegt zwischen 3,75 und 5,50 Euro. Doch den Höchstsatz könne sie nur verlangen, wenn beide Eltern ganztags arbeiten.

Ein weiterer Grund für ihre Forderungen ist, dass sie momentan viele Kinder zwischen zwei und vier Jahren an die „Crèche“ verlieren. Dadurch komme viel Qualität in Bezug auf ihre Arbeit abhanden. „Wir sitzen dann hier mit nur einem Kind für unsere Aktivitäten. Das bringt dann eigentlich nichts.“

Die neu eingeführte Alternative einer „Mini-Crèche“ ist in den Augen von Chantal Schanen nur schwer realisierbar, auch finanziell gesehen. Die geforderten zwei Betreuungspersonen seien nicht ausreichend, da Urlaubstage genommen werden und Ersatz bei Krankheitsfällen gewährleistet werden muss.

Demnach muss immer eine Vertretung vorhanden sein. Es sei nur schwer möglich, 18 Stunden am Stück vor Ort zu sein. „Es bleibt ja trotzdem immer bei dem Einkommen von elf Kindern.“ Es reiche dann mit der Finanzierung nicht aus.

Zudem entspreche es einfach nicht mehr dem Konzept einer Tagesmutter, die sie bleiben wollen.

 

Bisher keine offizielle Anfrage

Seit dem 1. Januar 2019 ist es Tageseltern möglich, zusammen mit einem Erzieher („éducateur diplômé“ oder „gradué“) eine „Mini-Crèche“ zu betreiben. Hier können maximal elf Kinder betreut werden, darunter bis zu vier Säuglinge unter einem Jahr.
In dem Fall wird die frühe mehrsprachige Bildung gewährleistet und die Kinder erhalten so 20 Gratisstunden pro Woche. Die Betreuung muss in dafür speziell hergerichteten Räumlichkeiten stattfinden. Es sind Öffnungszeiten zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr abends möglich. Die Stundentarife seien dann die gleichen wie bei anderen „Crèches“. Das entsprechende „Règlement grand-ducal“ ist seit dem 7. Januar in Kraft. Bisher ist laut Bildungsministerium noch keine offizielle Anfrage zur Genehmigung eingegangen. Der zuständige Dienst bekomme dennoch regelmäßig Anfragen von Interessierten, die mehr Informationen hierzu erhalten wollen, so das Ministerium weiter.

 

Die Petition 1154

Die öffentliche Petition mit der Nummer 1154 fordert eine Gleichstellung der Tarife zwischen den „Dagesmammen“ und den Betreuungseinrichtungen wie „Crèches“ und „Maisons relais“.

Bei den derzeitigen Tarifen müssten viele Eltern ihre Entscheidung von ihrem Geldbeutel abhängig machen und die Betreuung nehmen, die am billigsten sei. Sie könnten nicht diejenige wählen, die für sie am geeignetsten sei, heißt es im Antrag.

Nach dem gestrigen Stand hat die Petition 1.310 elektronische Unterschriften. Sie läuft noch bis Donnerstag. Das Bildungsministerium möchte keine Stellung zu einem laufenden Bittgesuch beziehen.

Laird Glenmore
31. Januar 2019 - 7.07

Wer Kinder in die Welt setzt sollte sich normalerweise selber um die Erziehung kümmern und nicht die Verantwortung den Großeltern, Tagesmütter oder den Kindergärten überlassen, heutzutage wollen alle nur eins Geld, Geld und noch einmal Geld nur um sich ein schönes Leben zu machen, im Grunde ist ja nichts dagegen einzuwenden aber müssen deswegen die Kinder abgeschoben werden und darunter leiden, die meisten kennen ihre Eltern doch nur noch als Geldautomat um sich alles kaufen zu können, damit die Eltern ihre Ruhe haben. Kindergärten haben einen geregelten Ablauf mit festen Zeiten und am Wochenende zu, Tagesmütter sind da etwas flexibler.

Laird Glenmore
30. Januar 2019 - 12.28

komplett falsch ihre Argumentation, eine Tagesmutter wird vom Familienministerium erstens überprüft, zweitens kommen diese Leute unangemeldet zur Überprüfung und drittens müssen die Tagesmamen regelmäßig zu Schulungen gehen. Es werden nicht nur Windeln gewechselt sondern auch mit den Kinder Schularbeiten gemacht, jeden Tag frisch gekocht und in Ausnahmefällen werden Schützlinge auch schon mal am Wochenende versorgt. Weiterhin müssen die Tagesmamen ihr Gewerbe beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden und zusätzlich eine Versicherung abschließen damit die ihnen anvertrauten Kinder geschützt sind. Es dürfen im Regelfall auch nicht mehr als fünf Kinder bei einer Tagesmam sein. Bei Tagesmamen die aus Portugal kommen sieht das leider anders aus die haben bis zu zehn Kinder, drücken die Preise nach unten weil es da die Masse macht komischer weise sind da keine Kontrollen. Dieses kann ich nur bestätigen, da ich selber drei Jahre bei einer Tagesmutter mitgearbeitet habe.

Nëckel
30. Januar 2019 - 12.02

Und ich fordere, dass Eltern, die sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern, endlich eine adäquate Unterstützung erhalten. Aber das sieht unsere Regierung wohl anders. Alles zum Wohl des Bruttoinlandproduktes. An das Wohl der Kinder denkt niemand mehr. Dies errinnert verdammt an die DDR-Zeiten.

pédagog
30. Januar 2019 - 11.57

crèche-kanner sinn gutt sozialiséiert, nounous-kanner hänken där ersatzmami ëmmer um läpp an kennen dono guer net am grupp mat aner kanner ëmgoën. dat mierkt all spillschoulsjoffer an schoulmeeschter direkt

Mama
30. Januar 2019 - 9.33

an der crèche gin t'kanner vun professionnellem personal wéi éducateurs gezillt, bei der dagesmamm ouni formatioun ginn se verpeppelt an wunnen net kindgerecht, wéi an der crèche, mat z.b. extra kannertoiletten, secheren kannerklenschen...