Streit um die zukünftigen Gehälter im Bausektor

Streit um die zukünftigen Gehälter im Bausektor

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Der Kollektivvertrag für die Bauarbeiter muss erneuert werden. Obwohl der Sektor boomt, können sich die Sozialpartner nicht verständigen. Eine Tradition bleibt erhalten.

Tarifgruppen

Der Kollektivvertrag sieht sieben Qualifikationsgruppen vor, die wiederum in mehrere Kompetenzstufen unterteilt sind:

Gruppe A:
Handlanger:
11,65 -13,18 Euro*;

Gruppe B:
Arbeiter, Maurer, Estrich-Verleger, Verschalungsspezialist u.a.:
13,98 – 18,17 Euro;

Gruppe C:
Lkw- und Lkw-Kran-Fahrer:
13,98 – 18,17 Euro

Gruppe D:
Mechaniker, Schweißer, Schlosser, Eisenschmied:
13,98 – 18,17 Euro

Gruppe E:
Baumaschinenfahrer:
13,98 – 18,17 Euro

Gruppe F:
Kranführer:
13,98 – 18,17 Euro

Gruppe G:
Teamleiter:
19,67 Euro

* Bruttostundenlohn.
Zum Vergleich: Der soziale Mindestlohn beträgt derzeit 11,55 Euro/Stunde (brutto), der qualifizierte Mindestlohn 13,86 Euro/Stunde (brutto).

Wenn Felipe abends nach Hause geht, dann hat er bis zu anderthalb Tonnen gestemmt. Nicht im Fitnessstudio, sondern auf der Baustelle, nachdem er als Maurer sein Tagespensum erfüllt und circa 100 Betonblöcke à 10 bis 15 Kilo zu einer Mauer hochgezogen hat. Während die einen gutes Geld zahlen, um gusseiserne Scheiben zu heben, bekommt Felipe ein Gehalt. Ob er für diese Knochenarbeit zu wenig oder genug verdient, ist eine Frage der Perspektive.

Etwas mehr aufs Konto wünschen sich die Gewerkschaften für die fast 18.000 Beschäftigten des Bausektors, die in den Wirkungsbereich des Kollektivvertrags fallen: 1,5 Prozent pro Jahr, und das für die Dauer des neuen, auf drei Jahre befristeten Tarifvertrags. Doch das ist alles noch Zukunftsmusik. Erstens kommen die Verhandlungen nach Ansicht der Gewerkschaften nicht in die Gänge und zweitens stößt der Vorschlag auf wenig Gegenliebe beim „Groupement des entrepreneurs du bâtiment et des travaux publics“. Dieser vertritt die Arbeitgeberseite. Die Unternehmenschefs schlagen eine Erhöhung der Tarifverträge von jeweils 0,7 Prozent für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vor.

Die Geschichte des Kollektivvertrags im Bausektor war stets eine solche starker Nerven, von extrem langen Pausen zwischen den Verhandlungsrunden und von verbaler Aufrüstung der Gewerkschaften, deren Mitglieder sich nicht für ernst genommen sehen. 2013 wäre es fast zum Streik gekommen. So weit ist es derzeit noch nicht. Doch die Geschichte könnte sich wiederholen.

Im Februar 2016 hatten die Gewerkschaften OGBL und LCGB die Unternehmensseite aufgefordert, die Verhandlungen für das neue Abkommen aufzunehmen. September 2016 sollte der bestehende Vertrag auslaufen. Zehn Monate später traf die Antwort des „Groupement“ ein, sagt Jean-Luc De Matteis, Zentralsekretär beim OGBL, für das Bausyndikat zuständig.

In der Zwischenzeit gab es bereits vier Treffen, die jedoch erfolglos verliefen. Angesichts des Stillstands hatte das Bausyndikat des OGBL seine Mitglieder am vergangenen 21. März zu einer Protestkundgebung in Esch/Alzette zusammengerufen. Zufällig war am selben Morgen ein Terminvorschlag der Gegenseite eingetroffen: nächste Verhandlungsrunde Ende April. De Matteis spricht von einer klaren Verzögerungstaktik des Patronats. Jeder Monat, jede Woche, die die Arbeitgeber beim Abschluss der neuen Konvention gewinnen, bedeutet für sie Ersparnisse, auf Kosten ihrer Belegschaften. Daher auch die Forderung der Gewerkschaften, den neuen Vertrag rückwirkend auf September 2016 in Kraft zu setzen. Außerdem fordern sie eine Prämie von 650 Euro für die Zeit von September 2016 bis November 2017.

„Verhandlungen brauchen nunmal ihre Zeit“

Pol Faber, Generalsekretär des „Groupement“, weist den Vorwurf, man wolle den Abschluss verzögern, zurück. Das Gegenteil sei der Fall. Die Arbeitgeberseite sei an einem schnellstmöglichen Abschluss interessiert. Seinerseits wirft er der Gegenpartei vor, die Verhandlungen in die Länge ziehen zu wollen, bis in die Vorwahlzeit hinein, in der Hoffnung, dass sich die Politik einmische und die Patronatsseite zum Einknicken bewege, um einen möglichen Sozialkonflikt zu vermeiden. „Wir wollen abschließen“, betont Faber.
„Verhandlungen brauchen nun mal ihre Zeit“, sagt der Patronatssprecher. Beide Seiten legen ihre Vorschläge vor, die müssten bei der jeweiligen Basis diskutiert werden. Beim „Groupement“ seien es eben die etlichen Unternehmen. Und da seien die Interessen unterschiedlich, vor allem wenn es ihnen nicht so gut geht wie der Konkurrenz.

Da müsse man auch in den eigenen Reihen nach einem Konsens suchen, so Faber. Schwer zu vermitteln sei schon die Forderung nach einer Tariferhöhung von 1,5 Prozent pro Jahr. Dann folgte plötzlich im November 2017 noch jene nach einer Prämie von 650 Euro. „Das ist nicht seriös“, sagt Faber. Der „Groupement“ schlägt neben 0,7 Prozent jährlich eine Jahresprämie von 100 Euro, also von 300 Euro für die ganze Kollektivvertragsdauer, vor. Zusammen mit den 650 Euro wären das ja 950 Euro. „Es ist unmöglich, das zu zahlen“, meint Faber. Die 650 Euro würden die Betriebe mit rund 36 Millionen Euro zusätzlich belasten. Geld, das die Unternehmen aus der eigenen Kasse zahlen müssten, da dieser Betrag den Kunden nicht weiterverrechnet werden könne.

Dennoch betont Faber die Verhandlungsbereitschaft seiner Organisation. Ob die 1,5 Prozent ein absolutes Tabu sind? Man befinde sich noch in Verhandlungen, sagt er. Die Forderung nach einer rückwirkend zu zahlenden Prämie von 650 Euro bewertet er jedoch als Anzeichen dafür, dass es die Gewerkschaften bis zur Schlichtungsprozedur schaffen wollen. Diese Prämie sei vielleicht von großen Unternehmen zu verkraften, doch von kleinen Betrieben, oftmals nicht mehr als ein Familienbetrieb, sei sie nicht zu stemmen. Rückwirkende Gehaltserhöhungen oder Prämien habe es im Sektor ohnehin noch nie gegeben, so der „Groupement“-Sprecher.

Den Gewerkschaften wirft Faber mit dieser Forderung „Verantwortungslosigkeit“ vor. Man sei bitter enttäuscht gewesen, als sie auf den Tisch kam. Einerseits würden die Gewerkschaften behaupten, sie wollen weiterverhandeln, andererseits würden sie mobilisieren. Verstehe da jemand die Welt. Er hoffe, dass sie den 650-Euro-Wunsch aus dem „Katalog“ nehmen.

Der Streit um mehr Lohn betrifft lediglich die tarifvertraglich gebundenen Beschäftigten. Das sind nur die Produktionsarbeiter. Die Verwaltungsangestellten werden nicht erfasst – obwohl auch das eine langjährige Forderung der Gewerkschaften ist. 2013 hatten sich die Arbeitgeber dazu einverstanden erklärt, die Frage anzugehen. Doch getan habe sich bisher nichts, sagt Jean-Luc De Matteis. Dabei werden diese Angestellten je nach Unternehmen recht unterschiedlich entlohnt. Nicht selten müssen sie sich lediglich mit dem Mindestlohn begnügen.

Einstufung je nach Fachkompetenz

Pol Faber zufolge verschließt man sich einer Erweiterung des tarifvertraglichen Wirkungsbereichs keineswegs, etwa auf Angestellte, die regelmäßig auf der Baustelle sind. Warum aber eine Schreibkraft im Büro in den Kollektivvertrag setzen? Der Vertrag sieht vor, dass jeder mit Sicherheitskleidung ausgestattet werden muss. Was aber soll eine Büroangestellte mit Sicherheitsschuhen und -westen anfangen, fragt Faber etwas überspitzt.

Je nach Einstufung verdienen Bauarbeiter und Fachkräfte laut Tarif zwischen 11,66 und 19,68 Euro die Stunde – brutto, versteht sich (Stand 1. Januar 2017, siehe Kasten). Die Fachkompetenz bestimmt, in welcher Gehaltsstufe man sich wiederfindet. In die nächste Stufe kommt, wer sich weiterbildet. Die meisten bewegen sich lohnmäßig in Nähe der Gruppe B2, C2 u.a.: Stundenlohn 15,92 Euro.

Tatsächlich aber verdienen die meisten Bauarbeiter mehr als in der Lohntabelle für ihre Gruppe vorgesehen. Sie würden bei einer Aufbesserung der Tarife leer ausgehen. Das wäre für rund 70 Prozent der Beschäftigten der Fall. Die Arbeitgeber würden es bevorzugen, den Mitarbeitern eine kleine Lohnerhöhung zuzugestehen, als sie in Fortbildungskurse zu schicken, durch die sie in die nächsthöhere Gehaltsstufe aufsteigen würden, kritisiert De Matteis.

Ab der Tarifstufe B2 kann der Arbeitgeber jedoch sagen: Ab hier ist Schluss, so der Gewerkschafter. Die Leute stecken in dieser Gehaltsstufe (Bruttostundenlohn 15,90 Euro) fest. Ein systemischer Fehler? Das Problem ist, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung ab B2, C2 nicht mehr anerkennen muss. Der Einzelne kann sich wohl weiterbilden, doch muss diese Qualifikationserhöhung nicht anerkannt werden. Laut Pol Faber müssen die Unternehmen selbst entscheiden, welche Fachkräfte sie benötigen. Brauchen sie keine besser qualifizierten Mitarbeiter aus beispielsweise der Tarifstufe B3, C3, dann werden sie niemanden in die Weiterbildung schicken oder in diese Tarifgruppe nehmen. Daher fordern die Gewerkschaften nicht bloß eine Erhöhung der Tariflöhne, sondern aller real bezahlten Löhne.

Hohe Konkurrenz

„Historisch betrachtet wurden die Tariflöhne stets angehoben“, entgegnet Faber. Man verhandle über einen Kollektivvertrag, also über Tariflöhne. Der effektive Lohn solle weiterhin allein Ermessenssache des Arbeitgebers bleiben. Er zahle einzelnen Mitarbeitern mehr, weil sie besser seien als andere. Wenn die Tariflöhne steigen, sollte auch der Arbeitgeber entscheiden können, ob er den etwas höheren Lohn seines Mitarbeiters erneut anheben wird. Der Vorschlag des „Groupement“ einer jährlichen Prämie von jeweils 100 Euro für die Jahre 2018, 2019 und 2020 würde ja auch den Mitarbeitern zugutekommen, die nicht mehr nach Tarif bezahlt werden.

Faber führt ein weiteres Argument gegen eine generelle Anhebung der Löhne an. „Der belgische Arbeiter beispielsweise bekommt nur den Tariflohn“, sagt er. Für Luxemburger Unternehmen schaffe aber eine Anhebung aller Löhne weitere Konkurrenzprobleme. Bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge, insbesondere in den Kommunen, werde nach wie vor der billigste Anbieter genommen, auch wenn das Gesetz dahingehend abgeändert wurde, dass auch sozioökonomische Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen sind.

„Unserer Ansicht nach ist die Lohnaufbesserung nicht nur geschuldet, weil es sich um eine penible Arbeit handelt. Sie ist einfach unterbewertet“, sagt De Matteis. Und weil es dem Sektor glänzend geht, wie auch die jüngsten Statec-Zahlen belegen. Die Zahlen sagen nur die halbe Wahrheit, meint Faber. Luxemburg stehe an sich gut da. Wegen der guten Konjunktur ziehe es viele ausländische Betriebe aus den Nachbarländern an. Aber der Bauboom dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass es einzelnen Bauunternehmen nicht so gut geht, sagt Faber und verweist auf rezente Konkurserklärungen.

Bausektor in der Grenzregion leidet

In den Nachbarländern gehe es dem Sektor gar nicht so gut. In der Grenzregion läuft eigentlich nichts. Das Argument der unlauteren Konkurrenz verkennt auch De Matteis nicht. Dass der sogenannte „Badge social“ eingeführt wurde, sei ein Verdienst des OGBL, sagt er. Der „Badge social“ für nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer ausländischer Betriebe bezeugt, dass die Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entlohnt werden. Er dient damit der Bekämpfung des Sozialdumpings.

Doch diese unlautere Konkurrenz wird oftmals von den großen Betrieben hierzulande selbst gefördert, klagt De Matteis an. Sie lagern Arbeiten an billiger arbeitende Subunternehmen aus. Diese sind dann für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln verantwortlich. Dem Gewerkschafter zufolge müssten bei Regelverstößen nicht nur die Subunternehmen, sondern auch ihre Auftraggeber zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem müsste die Gewerbeinspektion verstärkt kontrollieren. Schließlich sollte das erwischte Unternehmen in Zukunft von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Das luxemburgische Unternehmen könne die Subunternehmen nur teilweise selbst kontrollieren, meint Pol Faber. Die Lohnbücher werden bestätigen, dass die Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entlohnt werden. Was aber jenseits der Grenze passiere, sehe man nicht, sagt Faber und erinnert an einen bereits einige Jahre zurückliegenden Fall.

Damals wurde portugiesischen Bauarbeitern wohl der Tariflohn ausbezahlt, doch mussten sie für Kost und Logis in Containern im nahen Frankreich einen Teil ihres Lohnes gleich wieder abgeben. Dem Unternehmen konnte damals nicht das Handwerk gelegt werden, weil keiner der betroffenen Bauarbeiter es wagte, öffentlich gegen den „Patron“ zu klagen.


Weiterbildung

In der Vergangenheit wurde der Bauarbeiter drei Jahre nach Verbleib in einer Lohngruppe in die nächst höhere befördert. Dieser Automatismus nach Dienstalter wurde ersetzt durch ein Weiterbildungssystem. Wer sich fachlich weiterbildet, verdient mehr. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach Weiterbildung einmal zurückweisen. Nur bei den hohen Qualifikationen kann sich das Unternehmen verweigern, wenn es Fachkräfte mit höherer Qualifikation nicht braucht. Der Beschäftigte darf theoretisch die höchsten Qualifikationsstufen erklimmen, kann aber nicht auf eine entsprechende Einstufung und Entlohnung im Unternehmen pochen.

Verbessern können die Bauarbeiter ihre Kompetenzen im Weiterbildungsinstitut IFSB („Institut de formation sectoriel du bâtiment“) in Bettemburg. „Wir haben einen enormen Erfolg“, sagt Pol Faber. Jährlich werden Hunderte Zeugnisse überreicht. „Wir sind überlastet.“ Man könne also nicht behaupten, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter behindern.

Mit den Banken sei der Bausektor der einzige Wirtschaftszweig, der eine eigene Weiterbildungseinrichtungen aufgebaut habe. Finanziert wird sie von den Unternehmen, die jährlich 0,65 Prozent der Gehältermasse einzahlen.


Bier und Wein

Alkohol auf der Baustelle ist ein Problem, sagt Pol Faber vom Unternehmensverband. „Stellen Sie sich mal morgens an eine Tankstelle, dann sehen Sie, wie viele Kleintransporter heranfahren und wie viel Bier eingekauft wird.“

Bereits zum dritten Mal versuche man, die Problematik des Alkoholkonsums auf der Baustelle in den Kollektivvertrag einfließen zu lassen. Aber bei den Gewerkschaften stoße man auf taube Ohren, so Faber.

Letztere befürchten weitere Schikane. Zusätzlicher Regelungen bedürfe es nicht, betont Jean-Luc De Matteis. Das Gesetz sei eindeutig. Ja, stimmt Faber zu. Aber wer darf auf der Baustelle kontrollieren? Nur Polizei und Zoll können Alkoholtests durchführen. Und da sei die Bereitschaft nicht immer groß, um auf die Baustelle zu kommen. Der Arbeitgeber kann und sollte bei Verdacht den Beschäftigten von der Baustelle entfernen und nach Hause schicken. Aber dann kommt der Mann am nächsten Tag zurück und nichts ist geschehen, bemängelt Faber. Deshalb möchte man einen entsprechenden Passus im Kollektivvertrag, wonach der Verzehr von Alkoholika am Arbeitsplatz strengstens untersagt ist und der Arbeitgeber Kontrollen durchführen kann.


Noch mehr Flexibilität

Die Arbeitgeber fordern eine größere Flexibilität von ihren Beschäftigten. Die wegen Unwetter verlorenen Arbeitsstunden sollen in der Schönwetterperiode nachgeholt werden. Ohne Lohnzuschlag. „Die Leute sind bereits flexibel. Überstunden sind Teil dieser Flexibilität“, sagt Jean-Luc De Matteis (OGBL). Mit ihrem Vorschlag wollen die Arbeitgeber bloß Geld sparen, auf Kosten der Beschäftigten.

Bei schlechtem Wetter übernimmt ab dem dritten Tage der Beschäftigungsfonds die Lohnfortzahlung. Die Betroffenen verdienen jedoch nur 80 Prozent des Lohns. Laut Pol Faber sind das zwischen 10 und 15 Millionen Euro pro Jahr, die aus dem Beschäftigungsfonds fließen.