Keine EinigungStreit über Sonntagsarbeit: Gewerkschaft und Handelsverband beschuldigen sich gegenseitig

Keine Einigung / Streit über Sonntagsarbeit: Gewerkschaft und Handelsverband beschuldigen sich gegenseitig
Maximal vier Stunden dürfen Angestellte im Handelssektor an einem Sonntag arbeiten Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Eigentlich dürfen die Angestellten im Handelssektor sonntags nur vier Stunden arbeiten. Doch daran haben sich viele Unternehmen nicht gehalten, wurde bei Kontrollen Ende 2020 festgestellt. Daraufhin wollten die Gewerkschaften und der Luxemburger Handelsverband (CLC) eigentlich eine gemeinsame Lösung finden. Doch die Gespräche sind gescheitert. 

Die meisten Geschäfte sind sonntags eigentlich geschlossen. Nur Supermärkte und Bäcker empfangen am Sonntagmorgen Kunden und Tankstellen sind teilweise während des Ruhetags geöffnet. Nur an verkaufsoffenen Sonntagen sind Kunden auch in anderen Geschäften an diesem Wochentag willkommen. Für den Handelssektor gilt allerdings: Angestellte dürfen sonntags nur vier Stunden arbeiten. 

Bei Kontrollen wurden aber Ende 2020 mehrere Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt. Die betroffenen Unternehmen mussten sich vor den zuständigen öffentlichen Behörden erklären. Da die Beschränkung auf vier Stunden auch für Angestellte durchaus problematisch sein kann, hat sich die Gewerkschaft OGBL mit dem luxemburgischen Handelsverband (CLC) zusammengesetzt. Doch bei den Gesprächen wurde keine Einigung erzielt. Das teilen Gewerkschaft und Handelsverband in je einem Presseschreiben am Dienstagnachmittag mit. Doch wer schuld an den gescheiterten Verhandlungen sei, sehen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sehr unterschiedlich

Laut OGBL hätte die Gewerkschaft angeboten, das Vier-Stunden-Limit aus dem Kollektivvertrag zu streichen, allerdings für Gegenleistungen des Patronats und mit einer Übergangsphase von einem Jahr. Außerdem wurde von OGBL-Seite vorgeschlagen, dass jeder Arbeitnehmer, der auf 24 an einem Sonntag gearbeitete Stunden kommt, einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen kann. Das wäre ein Vorschlag gewesen, den auch Unternehmen, die nicht durch den Kollektivvertrag abgedeckt sind, hätten übernehmen können. Doch laut OGBL habe die CLC nicht verhandeln wollen. Die Arbeitgeber hätten „ohne jede Gegenleistung“ die Begrenzung aus dem Kollektivvertrag streichen wollen. Es bleibe also bei den gesetzlich vorgeschriebenen vier Stunden am Sonntag im Handelssektor. 

Die CLC hingegen sagt, die „Verbohrtheit“ des OGBL habe es unmöglich gemacht, zu verhandeln. Ein „machbarer und schnell umsetzbarer“ Vorschlag des LCGB sei nicht angenommen worden und auch ein dritter Vorschlag der Arbeitgeber sei von der Gewerkschaft abgeschmettert worden. Laut CLC hätten man vorgeschlagen, dass die im Kollektivvertrag festgesetzten Regeln für die Sonntagsarbeit bestehen blieben. Für die Unternehmen, die nicht unter den Kollektivvertrag fallen, hätte die CLC 96 weitere sonntägliche Arbeitsstunden pro Jahr und pro Arbeitnehmer gefordert. Bis zu 50 Stunden dieser zusätzlichen Stunden aber ohne jede weitere Gegenleistung, außer denen, die sowieso vom Gesetz vorgesehen seien. Sobald diese 50 Stunden überschritten seien, hätte der Arbeitnehmer das Anrecht auf einen weiteren Urlaubstag im Jahr. 

Laut CLC hätten alle Vorschläge der Arbeitnehmer bei den Verhandlungen vorausgesetzt, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden an einem Sonntag, die über die gesetzlichen vier hinausgehen, auf freiwilliger Basis geleistet werden. Es soll also niemand gezwungen werden, sonntags zu arbeiten. Dass dies auch eingehalten werde, würde ein gemeinsames Komitee aus Gewerkschaften und Patronat überwachen. Die Forderungen nach mehr Überstunden würden auch von Arbeitnehmern kommen, betont die CLC in ihrem Schreiben. Das wolle der OGBL aber nicht einsehen und die Position der Gewerkschaft würde Kunden, Arbeitnehmern und den Unternehmen selbst schaden. Manche würden nun überhaupt nicht mehr am Sonntag öffnen, „was ganz dem Wunsch des OGBL entspricht“. 

Keine
28. Mai 2021 - 19.52

Also ich muss ca 80 km pro Tag zur Arbeit fahren,das lohnt sich nicht wirklich für 4 Stunden,und statt jedes zweite We komplett frei zu haben kann ich nun jeden Sonntag gehen,super Entscheidung klasse,könnte kotzen,hab kein Familienleben mehr...die Sonntage sind alle hin. Sollen Sonntags 100Prozent bezahlen und aug freiwilliger Basis gut ist,geht ja auch in anderen Bereichen....

Romain
6. April 2021 - 18.43

Sonntag arbeiten, ja. Aber in der Woche einen Tag frei haben und eine Sonntagsprämie bekommen. Habe selber so gearbeitet