Luxemburg / Staatsrat kritisiert zwei Stellen im neuen Covid-Gesetz – Änderungsvorschläge bereits angenommen
Der Staatsrat Luxemburgs hat zwei Punkte im neuen Covid-Gesetz formell kritisiert und Vorschläge gemacht, wie die Stellen stattdessen akzeptabel wären. Der LSAP-Abgeordnete Mars Di Bartolomeo bestätigt gegenüber dem Tageblatt, dass die Änderungen bereits von der Chamber angenommen wurden. Dabei gehe es um die Maskenpflicht in Schulen und um die Anerkennung von Impfzertifikaten aus Drittländern.
Das neue Covid-Gesetz soll bald verabschiedet werden – dafür muss es aber immer erst einmal am Staatsrat vorbei. Dieser kann sein Veto einlegen, falls die Mitglieder darin verbesserungs- oder kritikwürdige Passagen finden. Bei dem aktuellen Gesetz war das bei zwei Punkten der Fall. Das geht aus dem Gutachten hervor, das der Staatsrat zum neuen Covid-Gesetz veröffentlicht hat.
Der erste Einwand bezieht sich auf die Anerkennung von Covid-Impfzertifikaten von Drittländern im Großherzogtum. In dem Gesetzestext wurde der „Santé“-Direktor dazu bestimmt, über deren Anerkennung zu entscheiden. Der Abgeordnete Mars Di Bartolomeo (LSAP) erklärt im Gespräch mit dem Tageblatt, dass der Staatsrat dazu allerdings „verfassungsrechtliche Bedenken“ gehabt habe und daher vorgeschlagen habe, die Passage entsprechend abzuändern oder sie zu streichen. Im Parlament habe man sich bereits für die Streichung entschieden.
Der zweite Kritikpunkt betrifft die Regelung zum Maskentragen in den Luxemburger Schulen. „Dazu sagte der Staatsrat, dass die Passage nicht präzise genug formuliert sei, und hat selbst Textänderungen vorgeschlagen“, so Di Bartolomeo. Wenn die Abgeordnetenkammer die Änderungsvorschläge des Rats übernehme, seien die formellen Einwände damit entsprechend aufgehoben, erklärt der LSAP-Politiker. „Das haben wir auch gemacht“, sagt er. Die präzisere Formulierung beinhalte nun die Regelung, dass bei einem positiven Test in einer Schulklasse alle Klassenangehörigen – Lehrer mit eingeschlossen – sieben Tage lang eine Maske tragen sollen. Das gelte ab dem letzten Tag, an dem das positiv getestete Klassenmitglied anwesend war.
„Wir werden am Freitag zusammenkommen, um den Bericht der Gesundheitskommission zu begutachten und ihn hoffentlich auch zu verabschieden“, sagt Di Bartolomeo. Der Abgeordnete ist selbst Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. Anfang nächster Woche wolle man das Gesetz schließlich noch im Plenum diskutieren. Laut dem Abgeordneten sehe es derzeit nach Dienstag aus, das entscheide sich allerdings erst noch. „Wir werden bereit sein, das Ganze fristgerecht abzuliefern – wie bisher auch immer“, versichert er.
Im CHL LAUFEN HEUTE NOCH ALLE OHNE COVID CHECK RUM. ALLE !!!
@Risikopatient, also ech wëes net waat dir do behalt, do kann ech iewert esou Aussohen nemmen de Kapp rëselen, Fake News !!!
Ech besiechen mein Mann elo schons iewert eng Woch saïd dem
31.08. an all Daag stinn ech an der Schlang um 15.00 fir de Covidcheck fird Visiteuren, ënzeg Laït fir an d’ Urgence dierfen
direkt eran !!
Et gëtt keen wëssenschaftleche Grond vir e Covid Gesetz. Mee dat interresséiert keen. Lëtzebuerg as mat dëser Regierung dem Ënnergang geweit
Ech war in persona am chl, OUNI COVID CHECK. SKANDALÉIS !