Neues Corona-GesetzStaatsrat kritisiert Mangel an Präzision

Neues Corona-Gesetz / Staatsrat kritisiert Mangel an Präzision
 Symbolbild: Applemark

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Der Staatsrat hat sein Gutachten zur Covid-Gesetzgebung veröffentlicht. Kritisiert wird unter anderem der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Maßnahmen und die Beschränkung der Kundenzahl, die nur in den  „grandes surfaces“ gelten soll. Auch die Ausnahmeregelungen im Sport seien mangelhaft begründet. 

Das Gutachten des Staatsrates zu den neuen Corona-Maßnahmen liegt vor. Besonders die Limitierung der Kundenzahl, die nur für Geschäfte und Einkaufszentren ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern gelten solle, sei nicht rechtmäßig, wie es aus informierten Kreisen heißt. Diese müsse wenn, dann für alle Geschäfte gelten. „Dieser unter Zeitdruck geschriebene Text ist kein Ausdruck eines sauberen Gesetzgebungsprozesses“, sagt eine mit dem Dossier vertraute Person dem Tageblatt. Die Regierung hatte angekündigt, in den „grandes surfaces“ nur eine Person auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zulassen zu wollen.

Weiterhin ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzgebung problematisch: Der Text solle noch am Tag der Veröffentlichung rechtsverbindlich werden – das könne aufgrund der Ausgangssperre jedoch zu Problemen führen. Der Staatsrat fordert deswegen, dass der Gesetzestext erst am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt. 

Ein weiterer technischer Dorn im Auge ist den Juristen vom Staatsrat die Umformulierung von „terrasse“ zu „l’extérieur de l’établissement“ im neuen Text. Ein Restaurantbetreiber könne nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich Personen außerhalb der Betriebsfläche frei bewegen würden. Der Begriff Terrasse hingegen würde das Vorhandensein von Tischen und Stühlen implizieren und sei deswegen leichter zu erfassen. Weiterhin kritisiert der Staatsrat die mangelhafte Begründung, warum im Sport Ausnahmeregelungen geschaffen wurden, die nur für die obersten Herren- und Damenligen gelten würden.

Insgesamt stellt der Staatsrat bei der Ausarbeitung des Textes einen Mangel an Präzision und unvollständige Bestimmungen fest.

Certaines notions utilisées manquent de précision et le dispositif est, par endroits, lacunaire

Conseil d’Etat