Urteil: Hochrangige Beamte sollen Dokumente gefälscht haben

Urteil: Hochrangige Beamte sollen Dokumente gefälscht haben

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Die Berufungsrichter haben am Mittwoch zwei Beamten, die sich wegen falscher Zeugenbescheinigungen verantworten mussten, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In erster Instanz waren beide freigesprochen worden, doch die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.

Es ist äußerst selten, dass sich vereidigte Beamten auf der Anklagebank befinden. Dies war aber vor dem Berufungsgericht der Fall. Sowohl der 57-jährige Leiter des Dienstes „Agents municipaux“ der Gemeinde Luxemburg als auch sein 33-jähriger Sekretär wurden wegen Falschaussagen und falscher Zeugenbescheinigungen angeklagt. In erster Instanz wurden beide noch freigesprochen, doch nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, wurden beide nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen beide eine Geldstrafe von 3.000 Euro und der Nebenklägerpartei einen symbolischen Euro zahlen.

Die Fakten sind eigentlich eindeutig: Am 24. April 2013 war der „Pechert“ W., der als Nebenkläger im Prozess auftrat, in Bonneweg unterwegs. Weil er unter Bauchschmerzen litt, holte er sich ein Medikament aus der Apotheke, die aber nicht auf dem Dienstweg lag. Eigentlich hätte W. dies melden müssen, weil er seinen „Arbeitsposten“ verlassen musste. Zudem wollte W. noch zum Geldautomaten, der ebenfalls nicht auf dem vorgeschriebenen Weg lag.

Gefälschte Dokumente

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass W. sich schlussendlich aber nicht zum Geldautomaten begeben hatte. Am 24. April 2013 war zufälligerweise sein Vorgesetzter, einer der beiden Angeklagten, auch in Bonneweg unterwegs und konnte beobachten, dass der Beamte nicht mehr auf dem vorgeschriebenen Rundgang war. Einige Tage später erstellten die Chefs ein Gutachten, das besagte, dass W. nicht nur seinen Rundgang verlassen hatte, sondern sich ebenfalls noch während der Arbeitszeit zu einem Geldautomaten begeben hatte.

Ein Disziplinarverfahren wurde daraufhin eingeleitet. Allerdings behauptete W., dass sowohl sein Chef als auch der Sekretär Dokumente gefälscht und falsche Aussagen gegen ihn gemacht hätten. Den beiden Angeklagten drohte eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. In erster Instanz wurden sie zwar freigesprochen, die Generalstaatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Nach wie vor beteuerten die beiden Angeklagten im Prozess, dass sie zu Unrecht auf der Anklagebank säßen.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft war aber der Meinung, dass die zwei Beschuldigten die Dokumente absichtlich gefälscht hätten, um W. eins auszuwischen, und forderte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Richter entschieden nun am Mittwoch, die beiden zu einer noch höheren Haftstrafe zu verurteilen. Laut Gesetz gilt das Prinzip, dass falls vereidigte Beamten zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, sie ihren Job verlieren. In diesem Prozess ist dies aber nicht der Fall.

Schuller piir
23. Februar 2018 - 15.16

Nur12 Monate, kein Jahr. Damit die Jungs nicht zu Schaden kommen. So wie es seinerzeit beim Briefträger Nickts gehandhabt wurde!!! Dann ist das unwissende Publikum zufrieden und die Jungs lachen sich ins Fäustchen.

Domm gaangen
22. Februar 2018 - 15.44

Die Fälschung von Dokumenten darf doch nicht verharmlost werden, ist doch der Anfang vom Ende. Und wie ist es wenn ein Anwalt den Richter bewusst irreführt mit "Schummeldokumenten"?

anne
22. Februar 2018 - 15.23

Dat Urteel as richteg well och en Chef kann net machen wéih e wöll.Mais et war jo awer schons laang bekannt wéih et mat den Pecherten ëmgangen as.An dofir wir an as et elo un der Gemëng och do ze interwenéieren. Oder soll en och nach 1 Medaille kréien fir daat wat en all dei Joeren mat den Leid gemacht huet??