Escher DrogenprozessStaatsanwalt fordert fünf Jahre Haft für Wirtin

Escher Drogenprozess / Staatsanwalt fordert fünf Jahre Haft für Wirtin
Folgen die Richter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, soll die Besitzerin des „Café Chez Nadia“ nicht nur fünf Jahre ins Gefängnis. Der Substitut forderte auch die Schließung des Lokals und ein Berufsverbot für die Angeklagte. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Mit Strafforderungen zwischen zwei und fünf Jahren Haft ist am Donnerstag (12.12.) der Escher Drogenprozess am Bezirksgericht Luxemburg zu Ende gegangen. Fünf Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft für die Besitzerin des „Café Chez Nadia“, zwei bis viereinhalb Jahre für die einzelnen Dealer. „Nicht gerechtfertigt!“, meinten indessen die Anwälte.

Von Eric Hamus

Vierzehn Monate nach der spektakulären Razzia an der Kreuzung der avenue de la Gare mit der rue Nothomb in Esch/Alzette ging gestern vor der 16. Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg mit dem Strafantrag auch das entsprechende Verfahren zu Ende. 15 Angeklagte hatten sich bis dahin vor den Richtern verantworten müssen, darunter auch die Besitzerin des „Café Chez Nadia“, vor dem am 16. Oktober 2018 schließlich der Zugriff erfolgt war.

Ein bis fünf Jahre Haft stehen auf den Besitz, Transport und Verkauf illegaler Drogen und der Weißwäsche dieser Drogengelder – jene Punkte, die den 15 Angeklagten zur Last gelegt wurden. Und diesen Strafkatalog will die Staatsanwaltschaft in diesem Fall auch vollständig angewendet sehen, inklusive „angemessener Geldstrafen“. Ob die Strafen teils oder ganz zur Bewährung ausgesetzt werden, will die Staatsanwaltschaft allerdings dem Gericht überlassen.

In einer längeren Ausführung erklärte der Vertreter, warum das Gericht davon ausgehen müsse, dass weitaus größere Mengen Kokain und Marihuana im Spiel waren, als es von den Ermittlungen her den Schein erweckt hatte. Tatsächlich hatten die Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei im Laufe der Beschattungen in etwa hundert Übergaben ausgemacht, die auch zweifelsfrei als solche bewiesen werden konnten. Auf Bildern kann man denn auch erkennen, wie Drogen und Geld den Besitzer wechselten. Den genauen Inhalt der Päckchen aber konnten die Ermittler aus der Ferne nicht bestimmen. Dafür hätten sie die Kunden durchsuchen müssen, was wiederum die Operation gefährdet hätte.

„Drogengeschäfte sind von Natur aus heimlich. Die Übergabe erfolgt mit einstudierten Bewegungen, die wie Gesten aus dem Alltag aussehen – eine Begrüßung etwa oder eine gereichte Zigarette“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. „Deswegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die im Bericht festgehaltenen Mengen nicht der Realität entsprechen und in Wirklichkeit weitaus höher sind“, schlussfolgerte der Substitut. Allerdings reiche die aktuelle Beweislast aus, um den Beschuldigten den Transport, Besitz und Verkauf von Haschisch, Marihuana oder Kokain einwandfrei nachzuweisen. Auch sehe er keinen Grund, die Aussagen der Zeugen, sprich Drogenkonsumenten, anzuzweifeln. Wenn überhaupt, würden diese die Drogenmengen wohl eher herunterspielen als übertreiben.

Kaltblütige Dealer

Für die vier jungen Männer, denen „nur“ der Verkauf von Haschisch und Marihuana nachgewiesen werden konnte, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft 24 Monate Haft sowie „eine angemessene Strafe“. Bei dem mutmaßlichen Dealer, der vor dem Untersuchungsrichter weitaus mehr zugab, als ihm zur Last gelegt wurde, gibt sich die Staatsanwaltschaft mit 30 Monaten Haft zufrieden, während fünf weitere Angeklagte mit 37 Monaten bestraft werden sollen. Für die drei übrigen Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft jeweils 42, 48 und 54 Monate Haft.

Somit wurden gerade die zwei Beschuldigten mit den höchsten Strafforderungen belegt, die nach ihrer jeweiligen Verhaftung eine Überdosis erlitten hatten. Sie hatten nachweislich Drogenplomben geschluckt, die in ihrem Magen geplatzt waren. Beide Betroffene hatten daraufhin angegeben, die Drogen nur konsumiert, aber nie verkauft zu haben. „Dass sie die Kugeln bei ihrer Festnahme geschluckt haben, zeugt von einem hohen Maß an Kaltblütigkeit“, meinte indessen der Substitut. Dies zeige, dass es sich hier um versierte Dealer handele. Einer der beiden war überdies vorbestraft.

Die höchste Forderung aber hatte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die Besitzerin des „Café Chez Nadia“ aufgehoben: fünf Jahre Haft, die Schließung des Lokals sowie ein Berufsverbot auf Lebenszeit. Die Staatsanwaltschaft sah es nämlich als erwiesen an, dass die 43-Jährige den Dealern wissentlich ihre Räume zur Verfügung gestellt hatte, damit diese ungestört ihren Geschäften nachgehen konnten. Sie könne der Staatsanwaltschaft nicht weismachen, nichts mitbekommen zu haben. „Ein Wirt kennt die Gewohnheiten seiner Gäste“, betonte der Substitut. Es sei bekannt gewesen, dass das Café eine Drehscheibe des Drogenhandels sei. Doch habe die Angeklagte zu keinem Moment Anstalten gemacht, diesem entgegenzuwirken. Etwa indem sie das Café renoviert oder Sicherheitskräfte eingestellt habe, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der auch die Buchführung des Lokals infrage stellte. Die Gaststätte sei unter den gegebenen Umständen nämlich nicht überlebensfähig gewesen. Und doch habe sie es immer wieder über die Runden geschafft.

Ihre Kaltblütigkeit habe die Besitzerin nicht zuletzt in Interviews mit Tageszeitungen, darunter dem Tageblatt, unter Beweis gestellt, indem sie sich dort über die Situation im Escher Bahnhofsviertel ausließ, selbst aber dazu beigetragen habe, dass andere Lokale bereits schließen mussten.

Spektakuläre Forderung

Während der Anwalt der Wirtin deren Beteiligung an den Drogengeschäften nochmals vehement zurückwies, zeigten sich sämtliche anderen Verteidiger schockiert angesichts der strengen Strafforderungen gegenüber ihren Mandanten. „Bis dato war die Razzia vor einem Jahr noch das Spektakulärste an diesem Dossier. Das hat die Staatsanwaltschaft mit ihrem Strafantrag jedoch jetzt überboten“, echauffierte sich zum Beispiel Me Pim Knaff, der zwei Beschuldigte in diesem Verfahren vertritt. „Was die Ausmaße dieses Dossiers betrifft, sind diese Strafforderungen nicht gerechtfertigt“, so der Verteidiger, der die Richter darum bat, die Verhältnismäßigkeit zu respektieren.

Die geforderten Strafen stünden in keinem Verhältnis zu den verkauften Drogenmengen, meinten auch die restlichen Anwälte, von denen einige einen Freispruch für ihre Mandanten forderten. Eine Verteidigerin verwies auf ähnliche Verfahren, in denen der Verkauf von Kilogrammen nachgewiesen werden konnte, die Strafen aber nicht so hoch ausgefallen seien. „Wo ist da die Kohärenz?“, fragte die junge Anwältin.

Das Urteil wird am 23. Januar 2020 verkündet.

Zither
14. Dezember 2019 - 13.08

Bei eis am Duerf gëtt hannert der Kierch gedealt. Ech hoffen dach staark, dass de Paschtouer och ugeklot gëtt.

Leila
13. Dezember 2019 - 17.55

So aufgeräumt und sauber habe ich Café und Straße noch nie gesehen, geschweige einen anwesenden Anzugträger! Oder wurden die drei Personen extra für das Foto engagiert? Gut in Szene gesetzt, aber unnatürlich.