Sie gelten für viele als „der beste Freund des Menschen“ und sind aus dem Leben mancher nicht mehr wegzudenken: Hunde sind eines der beliebtesten Haustiere weltweit. Und auch in Luxemburg gehören sie fest zum Alltag von jeder Stadt und jedem Dorf dazu. 46.674 der kläffenden Vierbeiner waren 2023 in Luxemburg in den Gemeinden offiziell angemeldet. Damit ist die Anzahl erstmals seit 2019 ein ganz klein wenig zurückgegangen: 2022 waren es noch 46.814 Hunde. Den größten Anstieg von angemeldeten Hunden gab es übrigens von 2021 auf 2022, als ihre Zahl um 3,87 Prozent stieg.
Das Tageblatt hatte bereits Anfang des Jahres bei den einzelnen Gemeinden nachgefragt, wie viele Hunde jeweils angemeldet sind. Unsere Nachforschungen damals ergaben, dass es die meisten Hunde in Luxemburg-Stadt (3.329), Düdelingen (2.190) und Differdingen (2.173) gibt. Esch schafft es als zweitgrößte Stadt mit 1.420 Hunden nur auf Platz sechs. Natürlich ist diese Statistik wenig aussagend, wenn man nicht auch gleichzeitig die Bevölkerung beachtet. Dann sieht das Resultat nämlich anders aus: Auf Platz eins steht Waldbredimus. Dort leben pro Person 0,25 Hunde – auf vier Menschen kommt also ein Vierbeiner. In Bous sind es 0,19, in Burscheid und der Stauseegemeinde 0,17. Die wenigsten Hunde sind in Ettelbrück zu finden: 0,02 pro Kopf. Darauf folgen Luxemburg-Stadt mit 0,03 Vierbeinern und Esch, Hesperingen und Kayl mit 0,04.
Sogenannte „Listenhunde“ machen 2023 etwa 1,51 Prozent aller in Luxemburg angemeldeten Hunde aus. Zu den im Gesetzestext festgehaltenen eingeschränkten Hunderassen zählen unter anderem Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier, Tosa, Pitbull und Boerboel. Ihre Zahl variierte seit 2019 nur minimal.
Wie hoch die Dunkelzahl der nicht-angemeldeten Hunde in Luxemburg sein könnte, darüber könne das Landwirtschaftsministerium keine Angaben machen. Es gebe keine Zahlen/Statistiken zu nicht-gechippten oder nicht-gemeldeten Hunden in Luxemburg.
Hunde müssen in Luxemburg auf der Gemeinde angemeldet sein. Unter anderem, weil die jeweiligen Gemeinden im Großherzogtum eine Hundesteuer erheben. Es obliege den Gemeinden, ihre Einwohner darüber zu informieren, teilte Landwirtschaftsministerin Hansen mit. Außerdem könnten Gemeindeangestellte im öffentlichen Raum Kontrollen durchführen und auch im Rahmen von Klagen (etwa wegen Lärmbelästigung) werde geprüft, ob Hunde auf der Gemeinde angemeldet sind.
Die Hundesteuer variiert zwischen zwölf Euro im Jahr in Sanem und 60 Euro in Echternach. In 20 Gemeinden beträgt die Steuer 50 Euro – darunter Esch, Bettemburg und Mamer. Außer in Sanem ist es auch noch in Ulflingen, Burscheid, Bech und Saeul besonders günstig, einen Hund anzumelden. Dort kostet der Hund nur 15 Euro im Jahr. Darauf folgt Monnerich mit 18 Euro.
Diese Kosten beziehen sich allerdings nur auf den Betrag, den die Bürger beim ersten Hund bezahlen müssen. In verschiedenen Kommunen wird es ab dem zweiten Hund teurer. In Bech muss man beim zweiten Hund 30 Euro pro Jahr hinblättern – beim dritten sind es 90 Euro. Der höchste Tarif ist im „Préizerdaul“ zu finden. Der erste Hund kostet dort 50 Euro und jeder weitere noch einmal 100. Insgesamt zwölf Kommunen haben eine höhere Steuer für Zweit- oder Dritthunde.
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