Dekret statt GesetzSchnelle Antworten – und Schweigen nur mit Begründung: Dekret soll Pressefreiheit in Luxemburg stärken

Dekret statt Gesetz / Schnelle Antworten – und Schweigen nur mit Begründung: Dekret soll Pressefreiheit in Luxemburg stärken
Bitte recht freundlich: Im September 2021 traf sich Premier- und Medienminister Xavier Bettel mit Pressevertretern zum Austausch darüber, was in Luxemburg die Pressearbeit behindert Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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In Luxemburg ist der Zugang zu Informationen für Journalisten nicht gesetzlich garantiert – und das bleibt vorerst auch so: Stattdessen soll ein zweites Dekret mit der Unterschrift von Xavier Bettel dafür sorgen, dass die Presse in Luxemburg ihrer Arbeit tatsächlich sinnvoll nachkommen kann.

Der Zugang zu Informationen ist essenziell, damit die Presse in einer Demokratie effektiv funktionieren kann. Um dem Rechnung zu tragen, werden staatliche und öffentliche Stellen in vielen Ländern per Gesetz verpflichtet, Anfragen von Journalisten grundsätzlich möglichst vollständig und zügig zu beantworten. 

Luxemburg kommt zwar auch weiterhin nicht in den Genuss einer entsprechend gesetzlichen festgelegten Regelung, wie sie zum Beispiel vom Presserat schon lange gefordert wird. Dafür soll nun aber ein weiteres Dekret des Premier- und Medienministers Xavier Bettel (DP) zumindest für faktisch ähnliche Verhältnisse sorgen.

Das am Montag (27.6.) vom Presseamt der Regierung veröffentlichte Dekret wird als „Ergebnis von Beratungen zwischen dem Presserat, dem luxemburgischen Verband der Berufsjournalisten und der Regierung“ bezeichnet. Es wolle „den Zugang zu Informationen im Besitz der Ministerialabteilungen, Verwaltungen und Dienste des Staates kontinuierlich verbessern“ und hat dabei zwei Schwerpunkte: 

Zunächst einmal werden Behörden und Ministerien aufgefordert, zentrale Presse-Anlaufstellen zu schaffen und diese auch leicht auffindbar zu publizieren. Dies war in der jüngsten Zeit teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt worden – und an manchen Stellen mussten die besonderen E-Mail-Adressen der entsprechenden Mitarbeiter genutzt werden. War der entsprechende Mitarbeiter nicht im Dienst oder hat den Job gewechselt, stellte sich das oft erst so spät heraus, dass eine aktuelle Berichterstattung darunter litt. 

Außerdem werden die entsprechenden Stellen verpflichtet, die Journalisten nicht einfach lange warten zu lassen: Informationsanfragen seien „innerhalb von 24 Stunden nach der Anfrage zu bearbeiten, entweder durch Zusendung der angeforderten Information oder durch Zusendung einer Empfangsbestätigung mit Angabe der geschätzten Zeit bis zur Bereitstellung der Information“, heißt es im Kommuniqué. Wenn die angeforderte Information nicht bereitgestellt werden könne, solle dies ausdrücklich nachvollziehbar begründet werden, indem der „rechtliche Grund“ für die Verhinderung erklärt wird.

Presserats-Chef Roger Infalt zeigte sich am Montag grundsätzlich erfreut, dass das lange erwartete Papier endlich Realität geworden ist. Über das erste „Circulaire Bettel“ genannte Dekret, das mit dem jetzigen seine erste Überarbeitung erhält, hatte sich Infalt in der Vergangenheit wenig begeistert geäußert: „Das macht eigentlich das Gegenteil von dem, was wir als Journalisten wollten – leichteren Zugang zu Informationen“, hatte Infalt im Gespräch mit dem Tageblatt erklärt. Stattdessen gebe es „eine zusätzliche Reglementierung von den Leuten in den Ministerien und der Verwaltung, die mit uns sprechen“.

Besonders kritisch sah Infalt bisher eine auch in der neuen Verfügung festgehaltene Passage: Demnach ist es „jedem Staatsbediensteten weiterhin gestattet, mit der Presse zu kommunizieren, wobei er den Pressesprecher vorab informieren muss“ und „sofern er die vorherige Zustimmung des zuständigen Ministers oder des Leiters der Verwaltung hat“. Wie problematisch sich das in der Praxis auswirkt, hatte Infalt seinerzeit so erklärt: „Wenn ein Journalist beispielsweise bei einer Gemeinde anfragt, wie viele Flüchtlinge dort untergekommen sind, bekommt er zuerst die Antwort, dass nachgefragt werden muss, ob das an die Presse weitergegeben werden darf. Darüber beklagen sich sehr viele Journalisten, dass sie bei Fragen nach normalen Zahlen, Statistiken oder Plänen– die fertig auf dem Tisch liegen! – immer die Antwort bekommen: Ich muss erst fragen, ob ich mit der Presse reden darf. Das kann nicht sein. Da ist Luxemburg weit hinten. Es gibt nur zwei Länder in Europa, in denen es so was gibt. Luxemburg und Malta.“

Nun, so Infalt am Montag gegenüber dem Tageblatt, müsse man sehen, ob die neue Version des Dekrets wirklich fundamentale Verbesserungen bringt – und damit effektiv die freie Ausübung der Pressearbeit in Luxemburg garantiert. 

Rosie
28. Juni 2022 - 23.44

@Jeff "Ass dach keen wou engem seng Mehnung méi Zenséiert, ewéi d‘Press " Dir schéngt net déi geréngsten Anung ze hunn wat dat Wuert bedeit.

Jeff
28. Juni 2022 - 13.09

Ass dach keen wou engem seng Mehnung méi Zenséiert, ewéi d‘Press - an déi froen emmer méi Fräiheeten ???

raymond
28. Juni 2022 - 12.02

Und die Regierung entscheidet auch, wer ein 'Journalist' ist. In anderen Ländern muss JEDER eine Antwort bekommen, nicht nur ein paar ausgesuchte genehme Personen.