GerichtsurteilSchlimme Vergehen: drei Jahre Haft für Leiterin einer Kinderkrippe in Bous

Gerichtsurteil / Schlimme Vergehen: drei Jahre Haft für Leiterin einer Kinderkrippe in Bous
In der Kinderkrippe in Bous stand das Glück der Kinder offensichtlich nicht im Mittelpunkt. Die Direktorin ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Archiv-Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Die Leiterin einer Kinderkrippe in Bous soll es brutal getrieben haben. Misshandlung von Minderjährigen und Mitarbeitern wird ihr vorgeworfen. In erster Instanz wurde sie nun vor Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung.

In der Kinderkrippe „Léiwen Léiw“ in Bous sollen sich üble Dinge abgespielt haben. 2014 eröffnet, wurde die Crèche deshalb 2017 vom Bildungsministerium geschlossen. Der ehemaligen Leiterin wird vor Gericht unter anderem vorsätzliche Körperverletzung Minderjähriger und Mitarbeiter vorgeworfen.

Am Donnerstagmorgen wurde die Angeklagte, Frau N. (53), vom Bezirksgericht Luxemburg in erster Instanz zu drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In ihrer Anklagerede hat die Staatsanwaltschaft dagegen von sehr schlimmen Vorwürfen gesprochen und vier Jahre Gefängnis gefordert.

Im Urteil von Donnerstag wird auch eine Geldstrafe von 3.000 Euro gesprochen sowie eine Aberkennung verschiedener ziviler und politischer Rechte während fünf Jahren – wie im Strafgesetzbuch, Artikel 11, vorgesehen.

Gewalt und Nötigung

Die Zeugenaussagen während des Gerichtsprozesses sind belastend und erdrückend. Ein Terrorsystem sei es gewesen, Nötigung, so die Staatsanwältin. Das Verhalten von Frau N. sei unzulässig und ungebührend gewesen, sie habe die Gesundheit der Kinder aufs Spiel gesetzt. Zudem habe sie Mitarbeiter schlecht behandelt, unter Druck gesetzt, beschimpft und beleidigt und gar verletzt.

Nach drei Jahren Betrieb wurde die Crèche „Léiwen Léiw“ im Oktober 2017 geschlossen. Aus offensichtlich gutem Grund. Was sich in der Kinderkrippe laut Zeugen abgespielt haben soll, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Vor allem scheint es sich um ein strukturelles Problem gehandelt zu haben.

Während des Prozesses haben viele Zeugen ausgesagt, darunter auch frühere Mitarbeiterinnen der Kinderkrippe. Sie sprachen von häufigem aggressiven Verhalten seitens der Direktorin, von einer Frau, die ihren Aufgaben offensichtlich nicht gewachsen war. Die Zeugen sprachen von Handgreiflichkeiten und Gewalt gegenüber Mitarbeitern und vor allem gegenüber den ihr anvertrauten Kindern. Diesen sei zum Beispiel ein Löffel brutal in den Mund gesteckt worden, damit sie schneller oder überhaupt essen. Mitarbeiterinnen seien Haare ausgerissen, Gegenstände auf sie geworfen worden.

Missbrauch

Dieser psychische und körperliche Missbrauch habe Folgen für Mitarbeiter gehabt, unter anderem Krankmeldungen. Besonders auch für eine Frau, die von Anfang ihrer Beschäftigung an unter diesem unzulässigen Benehmen gelitten und Strafanzeige erstattet hatte, so die Staatsanwältin. Sie spricht auch von einer Verwandten der Angeklagten, die als Reinigungskraft angestellt war, aber auch Aufsichtsaufgaben in der Crèche habe übernehmen müssen. Diese sei von der Angeklagten öfters angeschrien und beleidigt worden, sodass sie sich bei Vernehmungen und auch diese Woche vor Gericht sehr verängstigt und eingeschüchtert zeigte. „Sie sei wie Dreck behandelt worden“, wie eine Zeugin ausgesagt hat. Die Staatsanwältin spricht auch von Kratzspuren und blauen Stellen am Körper.

Frau N. habe das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder in Gefahr gebracht, gegen Hygieneregeln verstoßen. Diese Kinder hätten damals zum Teil noch nicht sprechen können, man wisse also nicht, wie es mit den eventuellen Spätfolgen aussehe.

Gegen das Urteil kann binnen 40 Tagen Berufung eingelegt werden.