ProzessSchießerei mit Verletztem in Eischen: 25-Jähriger bereut vor Gericht

Prozess / Schießerei mit Verletztem in Eischen: 25-Jähriger bereut vor Gericht
Eine Schusswaffe ist kein Spielzeug. Ohne Absicht hat der Angeklagte G. im September 2020 einen Menschen schwer verletzt. 

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Vor Gericht hat am Dienstag (21.3.) ein Prozess um einen Fall begonnen, den man als Auseinandersetzung zwischen testosterongesteuerten Halbstarken abtun könnte. Doch im September 2020 in Eischen waren Schusswaffen im Spiel und ein junger Mensch wurde schwer verletzt. Keine Bagatelle. Angeklagt ist ein heute 25-Jähriger.

Der Tatort liegt in Eischen, nahe dem Sportzentrum. Dort treffen sich am 25. September 2020 gegen 18.30 Uhr zwei rivalisierende Gruppen. Streit liegt in der Luft. Es geht vermutlich um Drogengeschäfte, um einige hundert Euro – und um verletzte Ehre.

Offenbar ist es eine alte Rechnung, die beglichen werden soll. Jedenfalls eskaliert die Situation an jenem Freitagabend. S., ein damals 20 Jahre junger Mann, wird angeschossen und schwer verletzt. Er muss notoperiert werden. Zeugen aus der Umgebung sprechen von tumultartigen Szenen zwischen Jugendlichen. Schüsse seien gefallen.

G., einer der Schützen, muss sich seit Dienstag vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Der heute 25-Jährige ist damals mit einem Revolver und vier scharfen Patronen in Eischen aufgetaucht. Mindestens zwei Schüsse habe er mit seiner Waffe abgegeben. Die zweite Kugel habe S. verletzt. Es handelt sich, wie der Rechtsmediziner am Dienstagmorgen aussagt, um eine schwere, aber nicht unbedingt lebensgefährliche Verletzung im Bauchbereich. Mögliche Folgeschäden seien nicht auszuschließen.

Keine Absicht

Wissen muss man, dass G. und S. sozusagen im selben Team sind. Also keine sich gegenüberstehende Feinde. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass G. auf einen „Freund“ schießt. Laut Ermittlungen ist es eher so gewesen, dass G. in der ganzen Aufregung abdrückte, um Angst zu verbreiten, aber ohne jemanden treffen und verletzen zu wollen. Selbst das Opfer sagt, G. habe nicht auf ihn gezielt.

G. streitet die Vorwürfe nicht ab. Er habe an dem Tag unter starkem Drogeneinfluss gestanden. Zu dem Treffen in Eischen habe er seine Waffe mitgenommen, die er zu seinem Schutz gekauft habe. Ein Freund habe ihn um Hilfe gebeten: „Er wusste, dass ich eine Waffe hatte.“ Bei seinen Aussagen vor der Richterin wirkt G. vernünftig und ruhig, macht einen gepflegten Eindruck. Ein normaler junger Mann, der sein Leben damals aber offensichtlich nicht im Griff hatte, wie aus verschiedenen Aussagen vor Gericht hervorgeht.

So ganz genau weiß G. nicht mehr, was sich im September 2020 zugetragen hat. Er habe nicht wirklich realisiert, was ablief, sagt er. Er habe willentlich und wissentlich jedenfalls nicht auf jemanden geschossen: „Irgendwie merkte ich, dass jemand verletzt war und man sagte mir, ich solle verschwinden.“ Dann sei er abgehauen, zu einem Freund nach Rodange. Die Waffe habe er unterwegs weggeworfen. Er habe nicht weiter überlegt, zu viele Drogen, Durcheinander, er sei in einer Art Schockzustand gewesen, so der Angeklagte.

Reue und Bedauern

„Warum sind Sie an dem Abend nicht einfach weggeblieben, Sie hatten ja nichts mit der Auseinandersetzung zu tun?“, fragt die Richterin. „Zunächst habe ich auch nicht mitgehen wollen, habe es dann aber trotzdem gemacht, aus Freundschaft“, so G.

Vor Gericht zeigt der Angeklagte sich reuig, bedauert sein Handeln. „Von vornherein war es dumm und zum Scheitern verurteilt. Ich hätte keine Waffe besitzen dürfen, geschweige denn sie benutzen“, sagt er.

Heute sei er runter von den Drogen, sagt G. der Richterin. Er habe eine Freundin, einen Arbeitsplatz und wolle nächstes Jahr eine Lehre machen. Er versuche, ein normales Leben aufzubauen und zu führen. Die fünfmonatige Untersuchungshaft habe ihn geläutert, sagt er. Als Beobachter hat man den Eindruck, dass der junge Mann eigentlich nur eines möchte, nämlich raus aus der Nummer. Einfach aber wird das Gericht ihm dies nicht machen.

Der Prozess wird heute Nachmittag mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt.

Leila
22. März 2023 - 11.04

Ein normaler junger Mann, der im Besitz einer Waffe ist, zu der er keinen Waffenschein hat. Sein Leben hat er nicht im Griff, ebenso anscheinend seine Gewaltbereitschaft! Er ist eher als gemeingefährlich als normal einzustufen!

Bréimer
22. März 2023 - 10.36

Waffen, egal welcher Art sind immer schlechte Wegbegleiter!