Konsequenzen der Corona-DemonstrationenRegierung will Widerstand gegen die Staatsgewalt schärfer bestrafen

Konsequenzen der Corona-Demonstrationen / Regierung will Widerstand gegen die Staatsgewalt schärfer bestrafen
Der Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox, und der Direktor der „Police administrative“, Pascal Peters Foto: Editpress/Julien Garroy

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Als Konsequenz auf die teilweise gewalttätigen Ausschreitungen bei den Kundgebungen gegen die Pandemie-Maßnahmen will die Regierung das Strafgesetz anpassen. Widerstand gegen die Staatsgewalt soll in Zukunft strenger bestraft werden.

Justizministerin Sam Tanson und der Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox, haben am Mittwoch die Schlussfolgerungen der Regierung bezüglich der Demonstrationen vom vorigen Winter gegen die Covid-Maßnahmen vorgestellt. Dabei kündigten sie Reformen des Strafgesetzes an, mittels derer Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit stärker bestraft werden sollen.

Die teils gewalttätigen Ausschreitungen bei den Corona-Demonstrationen haben die Polizei vor neue Herausforderungen gestellt. Da sich die Protestler über die sozialen Medien verabredeten, gab es keine identifizierbaren Organisatoren und somit keinen klaren Verantwortlichen. Auch der Ort der Kundgebung war nicht klar definiert. Mit dem Einschränken der Demos auf eine bestimmte Zone hatte die Polizei nicht immer Erfolg; es war viel Flexibilität von ihr verlangt.

Bei insgesamt zwölf Kundgebungen zwischen dem 10. Dezember 2021 und dem 12. Februar 2022 waren durchschnittlich 400 Polizisten im Einsatz, zweimal musste sogar Verstärkung aus Belgien angefordert werden, mit u.a. einem Wasserwerfer. Bei den Demonstrationen wurden 752 Personenkontrollen durchgeführt, 21 Protestler wurden überprüft, da sie die Identitätskontrolle verweigerten. Auch wurden 20 Demonstranten vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt war eines der häufigsten Delikte. 2021 ist die Zahl der „actes de rébellion“ gegen die Polizei um 30 Prozent gegenüber den letzten fünf Jahren gestiegen. Um in Zukunft Gewalttäter und solche, die zur Gewalt aufrufen, stärker bestrafen zu können, soll das Strafgesetz nun in fünf Punkten reformiert werden. Das Demonstrationsrecht wird dabei nicht infrage gestellt, nur die Ausübung von Gewalt.

Die Strafen für Rebellion gegen die Staatsgewalt werden von bisher maximal sechs Monate auf zwei Jahre erhöht; wird dabei eine Waffe benutzt, drohen nebst einer Geldstrafe sogar bis zu drei Jahre Gefängnis.

Seit Beginn der Pandemie werden Polizisten immer häufiger durch absichtliches Anspucken, -husten oder -niesen zur Zielscheibe. Deshalb wird der Tatbestand der Beleidigung nun ausgeweitet, um auch solche Handlungen mit einzuschließen. Neu in das Strafgesetz aufgenommen wird der Tatbestand des Anschlags auf die öffentliche Sicherheit, nach dem jede Person belangt werden kann, die eine potenziell gefährliche Substanz in Umlauf bringt.

Kampf dem „Doxing“

Neu geschaffen wird auch die Straftat der Gefährdung anderer Personen, worunter auch das sogenannte „Doxing“ fällt, d.h. die Veröffentlichung im Internet von Informationen, die es erlauben, eine Person zu identifizieren oder zu lokalisieren, mit dem Ziel, dieser Person selbst oder deren Familie zu schaden. Tätern droht, zuzüglich einer Geldstrafe, eine Gefängnisstrafe zwischen acht Tagen und sechs Monaten. Ist das Opfer eine öffentliche Person, wie etwa ein Minister, ein Polizist oder sogar ein Journalist, drohen neben einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Um präventiv gegen potenzielle Straftaten vorgehen zu können, soll die Polizei nun die Möglichkeit erhalten, unter Pseudonym im Internet zu ermitteln, und das im Rahmen von jeder Straftat, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Diese Neuerung werde der Polizei dann endlich auch erlauben, im Bereich der Pädophilie online effizienter zu ermitteln, sagte Sam Tanson. Solche Ermittlungen waren bisher nur im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und bei Gefährdung der Staatssicherheit erlaubt.

Einen eigenen Wasserwerfer wird die luxemburgische Polizei in naher Zukunft allerdings nicht erhalten, sagte Henri Kox. Das Benelux-Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit reiche vollkommen aus. Bei Bedarf werde Luxemburg auch weiterhin auf belgisches Material zurückgreifen. Allerdings soll jeder Polizist mit einer eigenen Bodycam ausgestattet werden. Eine Maßnahme, mit der Gewalttaten gegen die Polizei besser verfolgt werden können.

Wann die Gesetzesänderungen auf den Instanzenweg gebracht werden, dazu konnte allerdings keiner der beiden Minister eine klare Aussage machen.

HTK
19. Mai 2022 - 8.42

Es ist ein wenig wie mit der antiautoritären Erziehung in der jungen Grünen-Familie. Wenn da der Sohn sagt: " Pappa du Arschloch!" dann heißt die richtige Antwort: " Oh,oh,oh. Wir hatten abgemacht,dass du Karl Heinz zu mir sagst." ( G.Schramm ) Will sagen,wer nichts zu befürchten hat braucht auch keinen Respekt zu zeigen. Aber so sind wir Menschen nun einmal.Warum fahren wir mit 50 innerorts? Weil wir Verstand haben? Nein-wir fürchten das Knöllchen oder den Führerscheinentzug.Denn sonst bräuchte es diese Strafen ja erst gar nicht. So auch mit Pandemie-Bestimmungen die so manchem Zeitgenossen nicht in den Kopf wollten.Bestätigt durch Internetschwachsinn und Ochs,Jakoby und Co,ging es bis hin zu Morddrohungen gegen Regierungsmitglieder. Das mit dem Verstand muss also noch warten. Man will gar nicht wissen wieviele Tote es heuer gäbe,hätten alle Menschen auf die Ratschläge dieser Dummschwätzer gehört.